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Karlsruher Lebensversicherung AG

Die Finanzstärke wird ermittelt aus dem Quotient der Kapitalerträge und dem jeweiligen Rechnungszins, die aus der Pflichtveröffentlichung zur Mindestzuführungsverordnung nach §15 MindZV der Karlsruher Lebensversicherung AG hervorgeht. Die Gesamt-Ertragsstärke ist der Quotient aus der Summe der Erträge und dem jeweiligen Rechnungszins.

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http://www.karlsruher.de/de/beruns/geschaeftsberichte/geschaeftsberichte.html

Gesamt-Ertragsstärke

Finanzstärke

Kapitalerträge

Risikoergebnis

Übriges Ergebnis

Rechnungszins

Direktgutschrift

Zuführung zur RfB

Stand: 18.04.2024 - Quelle dieser Zusammenfassung: Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH. Alle Angaben ohne Gewähr. Die +/- Angaben stellen die Veränderungen zum Vorjahr dar.

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