Grob fahrlässig? Wie Sie Leistungskürzungen durch den Versicherer vermeiden

Grob fahrlässig? Wie Sie Leistungskürzungen durch den Versicherer vermeiden

Grob fahrlässig die Fenster zuhause gekippt lassen und dann den Einbruchschaden auch noch zu spät melden? Eine rote Ampel übersehen und einen Unfall verursachen? In derartigen Fällen droht manch Versicherer mit Leistungskürzungen oder verweigert sogar die Zahlung. Die Grenze zwischen Schusseligkeit und grober Fahrlässigkeit verläuft dabei fliesend. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher und schließen Sie bei Kfz, Wohngebäude- und Hausratversicherung Tarife ab, die auch bei „grober Fahrlässigkeit“ zahlen.

Grobe Fahrlässigkeit des Versicherten führt bei fast allen Versicherungsarten zu Leistungskürzungen. Folgende Dummheiten sollten Sie unbedingt vermeiden oder darauf achten, dass Ihre Police weiterreichenden Schutz bietet.

Wohngebäude-/ Hausratversicherung

Wer ein Fenster gekippt lässt, womöglich gar die Haustür bei Verlassen der Wohnung nur zuzieht, kann schon grob fahrlässig handeln. Im Fall eines Einbruchsschadens kann es sein, dass der Versicherer die Leistungen hier kürzt.

Einschränkung: Verlässt das Einbruchsopfer die Wohnung nur für wenige Minuten, kann dies noch als Vergesslichkeit oder Versehen interpretiert werden.

Tipp von Versicherungsmakler Andreas Deptalla (AVW GmbH):

“Wer bei seiner Hausratversicherung die grobe Fahrlässigkeit mit einschließt, zahlt für eine durchschnittliche 100qm-Wohnung lediglich einen Euro mehr im Monat.”

Kfz-Versicherung

Gerade vor Gericht wird das Übersehen einer roten Ampel als grob fahrlässig angesehen. Selbst das Ausweichmanöver zugunsten eines Hasen zählt dazu, entsprechende Urteile belegen das. Wer die Handbremse vergisst bei deutlicher Neigung des Geländes, den zieht der Versicherer im Schadenfall genauso zur Rechnung.

Achtung:

Grob fahrlässig handelt übrigens auch einer, der seinen Autoschlüssel in einen ungesicherten Briefkasten wirft. Denn bei einer Kfz-Werkstatt oder einer Autovermietung können Diebe ahnen, dass es etwas zu holen gibt.

In der Kaskoversicherung lohnt es sich, die grobe Fahrlässigkeit miteinzubauen. Denn im Online-Vergleich ist ein Preisunterschied bei den günstigsten Tarifen nicht feststellbar.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss dagegen auch bei grober Fahrlässigkeit leisten. Die Versicherungsgesellschaft kann aber eine Beteiligung an den Kosten vom Kunden einfordern – ein Regress von bis zu 5.000 Euro ist möglich.

Achtung:

Wer unter starkem Alkoholeinfluss fährt, bekommt von der Autoversicherung nach einer Unfallfahrt nichts.

Reisegepäckversicherung

Wer seine Tasche inklusive Hotelschlüssel am Pool liegen lässt, wird wohl bei Diebstahl aus dem Hotelzimmer leer ausgehen. Denn dieses Verhalten ist grob fahrlässig. Das gilt in der Regel auch, wenn einer seinen Koffer nur einen Augenblick unbeaufsichtigt lässt und sich darin Wertsachen, Papiere und Bargeld befinden.

Wer eine Reisegepäckversicherung abschließt, hat dennoch für Sportgeräte, Schmuck & Elektronik und sogar bei Campingschäden Versicherungsschutz eingekauft. Bedingung dafür, dass die Versicherung leistet, ist die Anzeige bei der Polizei und entsprechende Belege. Günstige Reisegepäckversicherungen gibt es schon für unter einem Euro pro Urlaubstag.

Für sämtliche betroffene Versicherungsarten gilt: Droht ein Leistungsausschluss wegen grober Fahrlässigkeit und sind Sie nicht damit einverstanden, können Sie den Versicherungsombudsmann befragen. Sein Urteil ist bis zu einem Streitbetrag von 10.000 für den Versicherer bindend. Für Verbraucher ist der Service kostenlos.

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