Lebensversicherung: Welche Alternativen zur Kündigung gibt es?

von Manuel Reil | | News
Lebensversicherung: Welche Alternativen zur Kündigung gibt es?

Zwar ist das Geld bei Lebensversicherungen sicher angelegt, doch will man über das Geld vorzeitig verfügen, zeigt sich der große Nachteil der Lebensversicherung: Die mangelnde Flexibilität. Gegenüber der Westdeutschen Zeitung erklärte BdV-Chef Axel Kleinlein: “Wer eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hat, kommt zwar aus dem Vertrag heraus, aber meist nur mit hohen Verlusten”, so Kleinlein (http://www.wz-newsline.de/trackback/ping/1596303). Ist die Beitragsfreistellung eine Alternative? Die Verbraucherzentralen warnen vor der vorzeitigen Kündigung von Versicherungsverträgen und verweisen auf die Möglichkeit der Beitragsfreistellung. Aber auch die sei nicht ohne Nachteile, denn sie führe zu einer Absenkung der Versicherungssumme, so Kleinlein weiter. Zudem fielen auch bei einer Beitragsfreistellung Stornogebühren an, erläutert der BdV-Vorstand. Der BdV empfiehlt daher als Alternative zu Kündigung und Beitragsfreistellung den Verkauf auf dem ZweitmarktKündigungsalternativen sollten Teil des Bestandskundenmanagements sein Es sollte in erster Linie Aufgabe des Versicherungsvertriebes sein, auch gegenüber Bestandskunden die Kündigung einer Police mit all ihren Vor- und Nachteilen allen möglichen Alternativen gegenüberzustellen. Das größte Problem im Vertrieb liegt darin, dass stets die Provisionen im Vordergrund stehen. Anstatt in Produktschulungen würden Versicherer das Geld lieber in Motivationsveranstaltungen und Verkaufstrainings stecken, wie das Handelsblatt schreibt. Dies treibe die Vertriebskosten in schwindelnde Höhen, der Verkaufsdruck wächst somit noch weiter. Gleichzeitig wächst aber auch die Stornoquote. Dabei bietet der Markt zahlreiche Stornoalternativen an. Bafin warnt vor unseriösen Käufern von Lebensversicherungen Bei dem Verkauf von Lebensversicherungen ist einiges zu beachten – auch hierbei ist es wichtig, daß Finanzberater gut und umfassend über den Zweitmarkt informiert sind. Das letzte Jahr war von zwei spektakulären Fällen geprägt, bei denen wegen Anlagebetrug ermittelt wird: S&K und Infinus. Nach wie vor tummeln sich zwielichtige Policenankäufer auf dem Zweitmarkt, vor denen die BaFin warnt. Seit 2010 geht die Bonner Finanzaufsicht regelmäßig gegen Ankäufer von Lebensversicherungen vor, die den Tatbestand des unerlaubten Einlagengeschäfts erfüllen. Davon nimmt die BaFin allerdings ausdrücklich Ankäufer aus, die die Police ankaufen um diese weiterzuführen, da diese den Kaufpreis vollständig an den Verkäufer auszahlen. Die meisten seriösen Ankäufer sind im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) e.V. organisiert, welcher einheitliche Ankaufskriterien veröffentlicht hat. Kauft ein Unternehmen Policen an, zahlt aber nur einen Teilbetrag sofort aus, handelt es sich der BaFin zufolge um erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft. Diese Erlaubnispflicht wird jedoch nicht selten umgangen, indem den Verkäufern der Lebensversicherung Nachrangforderungen in Höhe des Restbetrages eingeräumt werden. Damit werden die Verkäufer der Police jedoch unangemessen beteiligt, warnte BaFin-Referentin Walkamp in einem Newsletter der Bundesanstalt. Auch Stiftung Warentest warnt eindrücklich vor riskanten Wertpapieren, wie zum Beispiel Genussrechte. Auch Infinus hatte Lebensversicherungen angekauft und diese entsprechend mit Genussrechten “bezahlt”. Die BaFin weist ferner darauf hin, dass unseriöse Ankäufer die Police sofort kündigen würden, während BVZL-Unternehmen diese weiterführen, um aus der Police selbst Gewinne zu erwirtschaften. Vorsicht bei versteckter Anlageberatung Wer zudem vor der Frage steht, ob andere Anlageformen prinzipiell besser seien, als die eigene Lebensversicherung, dem gibt Walkamp diesen Ratschlag auf den Weg: “Insbesondere, wenn es sich laut Anbieter um eine „bessere“ Möglichkeit der Geldanlage handeln soll, ist es angezeigt, dass Anleger das Angebot kritisch hinterfragen. Hierbei sollte sich der Anleger bewusst machen, dass er gegebenenfalls eine Vertragsbeziehung zu einem Unternehmen aufgibt, das der staatlichen Solvenzaufsicht unterliegt (zum Beispiel zu einer Lebensversicherungsgesellschaft oder einer Bausparkasse), um stattdessen einen Vertrag mit einem Unternehmen einzugehen, das einer solchen Aufsicht nicht unterliegt”. BaFin-Exekutivdirektorin Hahn weist ergänzend dazu darauf hin, dass die Lebensversicherung nicht zuletzt auch als Altersvorsorge gedacht ist und der Rückkaufswert kein alleiniges Kriterium darstellen sollte. Aus diesem Grund führen BVZL-Unternehmen die Lebensversicherungen nach Ankauf weiter. Dadurch bleibt dem Versicherten auch nach Verkauf der Police noch ein beitragsfreier Rest-Todesfallschutz erhalten. Versicherungsnehmer, die sich im Unklaren über ihre Lebensversicherung befinden, sollten also zunächst ihren Bank- oder Sparkassenberater oder ihren Finanzberater aufsuchen, bevor sie unüberlegt handeln. Von Matthias Wühle

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