Drohnen: Was Sie für jeden Start unbedingt brauchen

Drohnen: Was Sie für jeden Start unbedingt brauchen

Sind spektakuläre Drohnenmanöver auch für Sie das neue trendige Freizeitabenteuer?Ohne Aufstiegsgenehmigung und Drohnenversicherung kann das schnell teuer werden. Worauf Sie als verantwortungsbewusster Drohnenpilot vor dem ersten Start achten sollten, erfahren Sie im Policen Direkt Profi-Check mit Michael Wutzke.

1. Drohnenversicherung: Haftpflicht muss sein

Die Drohnenhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung: Der langjährige Drohnenpilot und Experte Michael Wutzke erklärt: „Man kann sich nicht darauf verlassen, dass bei jedem Drohnenflug immer alles zu 100 Prozent klappt. Es können Probleme mit dem Kopter, insbesondere mit den Rotoren oder der Steuerung auftreten. Daher macht die Drohnenhaftpflichtversicherung auch absolut Sinn.“ Denn Gefahren können während des Fluges nicht nur von der Drohne selbst ausgehen, sondern auch

  • vom Piloten oder

  • vom Wetter.

Achtung:

Jeder Drohnenpilot muss den Versicherungsnachweis gemäß §106 LuftVZO jederzeit mit sich führen und auf Verlangen der Ordnungsbehörde oder Polizei vorzeigen.

Stellen Sie sich vor, eine Windböe erfasst Ihre Drohne und bringt diese ins Trudeln. Einer der Rotoren verhält sich unnormal, Ihr Kopter stürzt ab und verursacht dabei einen Schaden, zum Beispiel an einem Fenster.

Für den entstandenen Sachschaden am Fenster und mögliche Personenschaden müssen Sie haften. Ist die Drohne nicht versichert, kann das für Sie sehr teuer werden, besonders wenn Menschen zu Schaden kommen. Denn Krankenhausaufenthalte und ärztliche Behandlungen gehen schnell ins Geld. Wird der Geschädigte im Worst Case zum Pflegefall, müssen Sie dafür unter Umständen ein Leben lang bezahlen.

Tipp:

Bei einigen Anbietern kann der Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung auf Drohnen erweitert werden. Sie sind nicht sicher, ob Ihre Versicherung ausreicht? Dann machen Sie den Policen Direkt Experten-Check und lassen Sie prüfen, ob die Drohnenversicherung  enthalten ist.

Eine gute Drohnenhaftpflichtversicherung kostet etwa 120 Euro. Wenn Sie auch Schäden an Ihrer Drohne versichert haben oder einen Diebstahl ersetzt bekommen wollen, sollten Sie sich nach einer Kaskoversicherung umschauen. Die kostet mindestens noch einmal 120 Euro – je nach Selbstbeteiligung und Umfang. Für gewerbliche Piloten macht ein derartiger Zusatzschutz in jedem Fall Sinn.

Bild_magazin drohne start landung

2. Der perfekte Start- und Landeplatz

Testen Sie Ihr neues Fluggerät auf keinen Fall auf dem nächsten Supermarktparkplatz. „Prinzipiell kann jeder fliegen. Aber nicht jeder kann überall fliegen“, erklärt Michael Wutzke. Denn als Drohnenpilot dürfen Sie bestimmte Bereiche nicht überfliegen.

Allerdings können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese wird vom Regierungspräsidium erteilt und ist immer nur für ein Bundesland gültig und auf zwei Jahre beschränkt. „Die Kosten liegen bei mehreren Hundert Euro – je mehr Flugausnahmen (Wohngebiete, Naturschutzgebiete, Menschenansammlungen, etc) Sie beantragen, desto teurer wird es.“, erklärt Wutzke.

Wenn Sie auch ohne Ausnahmegenehmigung in die Luft abheben wollen, sich aber nicht sicher sind wo Sie fliegen dürfen, empfiehlt der Frankfurter Experte zur Orientierung Apps wie Airmap oder MyFlyZone.

Achtung:

Zu Flughäfen müssen Sie immer einen Mindestabstand von 1,5 km halten.

3. Die Aufstiegsgenehmigung

Nachdem Sie Ihren Start- und Landeplatz gefunden haben, benötigen Sie noch eine Aufstiegsgenehmigung. Diese erhalten Sie vom Eigentümer des Grundstücks, auf dem Sie Ihre Drohne starten lassen. Dabei bedarf jeder Start einer eigenen Erlaubnis.

Achtung:

Möchten Sie Ihre Drohne von einem öffentlichen Grundstück aus fliegen lassen, müssen Sie die Aufstiegsgenehmigung beim Ordnungsamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung einholen, die dieses Grundstück verwaltet.

Die Verwaltung benötigt in der Regel 10 Tage zur Bearbeitung Ihrer Genehmigung. Die Kosten sind abhängig von der jeweiligen Stadt, liegen aber bei mindestens 100 Euro.

Wutzkes Expertentipp: Wenn Sie Ihre Drohne in einem öffentlichen Park starten, müssen Sie Ihre Aufstiegsgenehmigung beim Grünflächenamt beantragen und nicht beim Ordnungsamt. Der Clou: Die gibt es dort bereits ab rund 50 Euro.

4. Die Info an die Ordnungsbehörden

Haben Sie die Aufstiegsgenehmigung erhalten, sollten Sie die Polizei oder das Ordnungsamt über Ihren Drohnenflug informieren. „Diese Info ist Pflicht“, sagt Experte Wutzke. Ein kurzer Anruf reicht. Dann wissen die Behörden Bescheid und rücken nicht gleich aus bei der ersten Meldung aus der Nachbarschaft.

Achtung:

Diese Pflicht gilt nur für Drohnenflüge innerhalb einer bebauten Stadt. Im ländlichen Bereich und der Natur können Sie darauf verzichten.

5. Die richtige Drohne kaufen

Grau bleibt die Theorie ohne das richtige Material: Experte Wutzke rät für den Kauf der ersten Drohne. „Nur bei namhaften Herstellern wie DJI oder Parrot bekommen Sie ausreichend geprüfte Geräte, die auch die erforderlichen Standards erfüllen. Übrigens ist eine gebrauchte Drohne in gutem Zustand für die ersten Flugversuche völlig ausreichend und deutlich günstiger.“

Drohnen fliegen zu lassen ist ein schönes Hobby. Aber auch eines, das Verantwortung erfordert. Daher ist eine Drohnenhaftpflichtversicherung das Must-Have eines jeden Drohnenpiloten. Sorgen Sie außerdem für eine Aufstiegsgenehmigung und informieren Sie die Polizei über Ihren Drohnenflug. Dann steht dem Freizeitvergnügen nicht mehr im Wege.

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