Rentenversicherung kündigen

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Rentenversicherung kündigen – wie wird es gemacht?

Viele private Rentenversicherungen werden jedes Jahr neu abgeschlossen. Und viele werden jedes Jahr gekündigt. Was treibt die Verbraucher eigentlich zur Kündigung der Rentenversicherung, welche Gründe gibt es dafür und was genau sollte auf jeden Fall bei einer Kündigung beachtet werden?

Private Renten verfehlen das Ziel, den Verbrauchern als Altersvorsorge zu dienen.
Alex Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV) e.V., Vericherungsmagazin, 13.01.2014

Warum kündigen so viele ihre Rentenversicherung?

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Rentenversicherungen gekündigt werden. Die einen tun es, weil sie sich in anderen Anlageformen höhere Renditen versprechen, andere wiederum benötigen dringend das Geld aus dem Rückkaufswert, beispielsweise, um unvorhergesehene Ausgaben zu finanzieren oder um eine Umschuldung vorzunehmen. Glaubt man Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten (BdV) e.V., kommt die private Rentenversicherung als Vorsorgeprodukt erst gar nicht in Frage. Denn 71% aller Rentenversicherungen würden vorzeitig storniert, so Kleinlein gegenüber dem Versicherungsmagazin.

Die hauptsächlichen Kündigungsgründe einer Rentenversicherung

Grund 1: Mangelnde Transparenz

Ein Grund liegt unter anderem darin, dass die Kunden nicht genau wissen, wie hoch ihre Kapitalanlage eigentlich rentiert. Bei anderen Sparformen ist das anders. Dort erhält man eine genaue Auflistung über Kosten und Erträge. Dr. Johannes Lörper, Chef der ERGO-Versicherung, hält die Intransparenz, die der privaten Rentenversicherung vorgeworfen wird, sogar für notwendig. Denn dies sei eben ein Resultat des kollektiven Ansparprozesses, so Lörper in einem Interview gegenüber „Euro am Sonntag“. Die Rentenversicherung kenne keine Konten für jeden Einzelnen, sondern nur eine Kollektivanlage, aus der jeder Einzelne anteilig profitiert.

Es gibt allerdings eine eingebaute Intransparenz beispielsweise bei den Berechnungen von Gewinnbeteiligungen. Die kriegen wir nicht weg.
Dr. Johannes Lörper, Vorstand der ERGO Versicherung in einem Interview mit Euro am Sonntag vom 28.04.2013

Grund 2: Sinkende Renditen

Vergleicht man Rentenversicherungen mit anderen Ansparprodukten, wie beispielsweise dem Banksparplan, so findet man kaum noch Beweggründe, die Police zu behalten. Vor allem, wenn man nur die garantierte Rendite vergleicht, schneidet die Rentenversicherung mäßig ab, was daran liegt, dass der zugrundeliegende Garantiezins seit 2000 permanent gefallen ist. Der Höchstrechnungszins, der im Jahr einmal 4% betragen hat, ist mittlerweile auf 1,25% im Jahr 2015 gefallen. Nur wenn man die versprochenen – aber nicht garantierten – Überschussanteile hinzurechnet, kommt man auf eine einigermaßen attraktive Rendite. Aber auch die ist seit Jahren rückläufig.

Grund 3: Renteneintritt vor dem Ablauf

Bei einigen Versicherten läuft die Versicherungspolice erst einige Jahre nach dem Renteneintritt ab. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter senkt oder man aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen dazu gezwungen ist, in Altersteilzeit oder Vorruhestand zu gehen. Die Rentenlücke macht sich dann in solchen Fällen unmittelbar bemerkbar und viele werden vor der Frage stehen, ob sie ihre Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig auflösen, um die Ersparnisse zu nutzen um sich lang gehegte Träume zu erfüllen. Viele Lebensversicherer bieten allerdings auch flexible Auszahlungsoptionen an. Doch sollte man sich vorher seinen Vertrag genau durchlesen. In der Regel führen Laufzeitverkürzungen auch zu reduzierten Vertragsleistungen.

Die Effektivkosten sind in den Kundenunterlagen - oft Kataloge von bis zu 70 Seiten - nur mit Mühe auszumachen. Mal steckt die Information im Produktblatt, mal im Angebot - und mal auf einem eigenen Zettel. Formalien: erfüllt, Kundennutzen: 'Fehlanzeige'
Brita Langenberg, Capital, 31.03.2015

Grund 4: Zu lange Laufzeiten

Kapitalrentenversicherungen lassen sich über unterschiedliche Laufzeiten abschließen. Es gibt beispielsweise Vertragslaufzeiten von 12, 20, 30 oder mehr Jahren. Einige Versicherungsvermittler drängen Verbraucher dazu, einen Vertrag mit einer besonders langen Laufzeit abzuschließen. Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen verdient der Vermittler bei Verkauf einer lang laufenden Police eine höhere Provision, zum anderen ist die zu erwartende Rendite bei lang laufenden Verträgen in der Regel höher.

Untersuchungen von Bestandspolicen ergaben, dass die Rendite einiger Versicherungsgesellschaften besonders bei Kurzläufern oft nicht einmal kostendeckend sind. Auch Finanzjournalistin Brita Langenberg empfiehlt, möglichst lang laufende Verträge zu unterschreiben. Sie warnt besonders vor Minipolicen. Wer monatlich etwa seine Police nur mit 50 Euro bespart, wird überproportional mit Kosten belastet. Wer es sich leisten kann, sollte also möglichst eine hohe Prämie und damit auch eine höhere Ablaufleistung anstreben.

Viele Vermittler, die eine Police mit langer Laufzeit verkaufen, vergessen allerdings dabei oft, die hohen Stornokosten zu erwähnen, die im Falle einer Kündigung entstehen. Tatsächlich verhält es sich so, dass die Stornowahrscheinlichkeit steigt, je länger ein Versicherungsvertrag läuft. Denn die Verbraucher, die mit 30 Jahren einen solchen Vertrag unterschreiben, wissen oft nicht, wie ihre persönliche Situation (z.B. Familie oder Arbeitsplatz betreffend) in 10 oder 20 Jahren aussehen wird. Hier geraten viele in die Situation, die als vermeintlich lukrativ abgeschlossene Verträge vorzeitig kündigen zu müssen.

Was spricht gegen eine vorzeitige Kündigung?

Vielen ist bekannt, dass die vorzeitige Kündigung einer Rentenversicherung sehr teuer werden kann. Das hat mit der Wertentwicklung der Police zu tun. In den ersten Jahren nach Vertragsabschluss werden die Abschlusskosten abgezogen. In dieser Zeit kann der Rückkaufswert sogar negativ sein. Auch in den Jahren danach kann der Rückkaufswert oft noch unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegen. Der Wert einer Rentenversicherung entscheidet sich oft aber erst am Ende der Laufzeit, wenn endfällige Überschüsse gezahlt werden. Aus diesen Gründen sollte die Kündigung einer Rentenversicherung gut überlegt sein:

Mehrkosten durch Umschichtung

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor einer vorzeitigen Kündigung der Rentenversicherung, und zwar selbst dann, wenn ein Finanzberater genau dies empfehlen sollte. Denn hinter derartigen Empfehlungen steckt in der Regel das Interesse des Finanzberaters, Vertriebsprovisionen aus alternativen Anlagen zu erzielen. Egal wie hoch die Renditeversprechen dieser Anlagealternative sind: Dem Versicherten kommt eine derartige Umschichtung zunächst teuer zu stehen, da die Kosten für die Rentenversicherung in den ersten Vertragsjahren abgezogen werden (Zillmerung). In diesem Zeitraum sind die Verluste bei vorzeitiger Kündigung am größten.

Verlust der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Die private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, betont auch BdV-Chef Axel Kleinlein. Viele Verbraucher haben eine solche Police als Zusatzversicherung mit ihrer Rentenversicherung abgeschlossen. Wird der Hauptvertrag nun gekündigt, erlischt auch die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Hinzu kommt: Würde man bei Kündigung der Rentenversicherung eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, müsste man für den gleichen Versicherungsschutz höhere Prämien zahlen – falls man überhaupt einen Vertrag erhält.

Zum Teil können solche Umschichtungsangebote auch betrügerischen Hintergrund haben. So sind bereits Versicherungsmakler wegen Betrugs verurteilt worden, weil sie Inhabern von Renten- und Lebensversicherungen zu Kündigung und Neuabschluss gedrängt haben, um Provisionen zu kassieren. Die Empfehlung einer Vertragskündigung verstößt zudem gegen die gesetzlich vorgeschriebene Best-Advice-Beratung.

Kündigung der Rentenversicherung: Welche Alternativen?

Bei der Beitragsfreistellung bleibt der Versicherungsschutz erhalten. Die Zahlung der Prämien wird jedoch eingestellt. Oft ist dies jedoch erst am Ende der Laufzeit sinnvoll. Wer zu früh eine Beitragsfreistellung beantragt, dem können Nachteile daraus erwachsen, weil auch die Versicherungsleistung entsprechend absinkt. Eine Beitragsfreistellung wird daher auch als Teilstorno bezeichnet.

Wer sofort Geld benötigt, sich von seine Police aber nicht trennen möchte, hat die Möglichkeit, diese zu beleihen. Dies kann entweder über die Versicherungsgesellschaft selbst erfolgen, oder – was in der Regel günstiger ist – über ein Unternehmen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen. Diese arbeiten mit Banken zusammen, die auf die Beleihung von Lebensversicherungen spezialisiert sind. Rentenversicherungen können bis zu 100% des Rückkaufswertes beliehen werden. Das Policendarlehen ist ein Kredit, für den man in der Regel auch keine SCHUFA-Auskunft benötigt, da die hinterlegte Rentenversicherung als Garantie akzeptiert wird.

Im Falle eines kurzfristigen Liquiditätsbedarf sollte auch der Verkauf auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen in Erwägung gezogen werden. Oft ist dies die sinnvollste Alternative zur Kündigung. Professionelle Policenankäufer zahlen sofort zwei bis drei Prozent, in Einzelfällen bis zu 15% mehr als der Rückkaufswert beträgt. Hinzu kommen steuerliche Aspekte, denn Verkauf und Kündigung werden grundsätzlich anders besteuert. Allerdings gibt es auch unseriöse Ankäufer. Bei Unternehmen, die den Kaufpreis in Raten zahlen oder aber Vorabgebühren für eventuelle Gewinne in der Zukunft wollen, sollte man gleich abwinken. Am besten, man hält sich an die Richtlinien des Bundesverbandes Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL).

Der Verkauf mit Rückerwerbsoption (policencash) ähnelt am ehesten einem Pfandkredit. Der Klassiker des Pfandkredits ist immer noch der Schmuck, da dieser bei Nicht-Einlösung günstig verkauft werden kann. Die Ankaufspreise für Wertgegenstände sind dabei jedoch sehr unterschiedlich. Außerdem kann natürlich nicht alles angekauft werden. Auch Lebensversicherungspolicen haben einen Wert: Der Rückkaufswert, der jährlich in der Standmitteilung ausgewiesen ist. Auch stehen beim Ankauf mit Rückerwerbsoption die Ankaufspreise einheitlich fest: Sie betragen bei Kapitalrentenversicherungen 80% des Rückkaufswertes. Der Ankauf mit Rückerwerbsoption lohnt sich besonders für Versicherte mit Zusatzversicherungspolicen, wie zum Beispiel der BUZ. Dieser Versicherungsschutz würde sowohl im Verkaufsfall als auch im Kündigungsfall verloren gehen – bei Verkauf mit Rückerwerbsoption bleibt er erhalten. Wer seine Versicherung wieder zurückerwerben möchte, kann dies jederzeit tun: Er zahlt dann den Kaufpreis, die durch den Investor gezahlten Prämien und Zinskosten.

Bereits 2014 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil entschieden, dass Lebensversicherungen, die nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden, rückabgewickelt werden dürfen. Das bedeutet, dass der Versicherte rechtlich auf den Stand gebracht wird, als wenn dieser Vertrag nie abgeschlossen worden wäre. Dies gilt allerdings nur für Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen worden sind. Viele Verbraucher, die ihre Rentenversicherung rückabgewickelt haben, erhalten jedoch viel weniger ausgezahlt, als sie an Prämien eingezahlt hatten. Der Grund: Versicherungsschutz kann nicht rückwirkend aufgehoben und verrechnet werden. Diese Leistung gilt als verbraucht. Die Versicherer behalten daher die Versicherungskosten ein. Dass Policen rückabgewickelt werden dürfen, bedeutet also noch lange nicht, dass das auch zum Vorteil des Versicherten sein müsse. Wer eine Lebensversicherung besitzt – abwicklungsfähig oder nicht – sollte also zunächst andere Optionen überprüfen.

Sonderfall: Muss die Rentenversicherung bei Hartz IV gekündigt werden?

Bevor das Arbeitsamt Arbeitslosengeld II zahlt, muss der Betroffene seine Vermögensverhältnisse offenlegen – und dabei zum Teil empfindliche Einbußen hinnehmen, die auch die private Altersvorsorge betreffen können. Der Arbeitslose kann besonders im Falle von Langzeitarbeitslosigkeit alles verlieren, bis auf das Schonvermögen in Form von Freibeträgen auf Bargeld, Giroguthaben, Wertpapieren, sowie Lebens- und Rentenversicherungen. Während die Form einer Rentenversicherung jedoch als Altersvorsorge geschützt ist, müssen Kapitallebensversicherungen aufgegeben werden. Entscheidend ist dabei außerdem das Alter. Jedes Jahr, das der Arbeitslose älter ist, bringt ihm einen um 150,- EUR höheren Freibetrag ein. Maximal kann er 10.050 Euro betragen. Staatlich geförderte Vorsorgeformen, wie Riester- oder Rüruprenten, bleiben unangetastet. Bei privaten, also nicht geförderten Rentenversicherungen, beträgt die Schongrenze 750,- EUR pro abgeschlossenem Lebensjahr.

 

Schnellcheck: Rentenversicherung kündigen? Oder Alternativen?

Beschreibung Versicherungsschutz BUZ-Versicherung* Sofort Bargeld Kosten
Kündigung
Beitragsfreistellung
Beleihung
Verkauf
Verkauf mit Rückerwerbsoption
Rückabwicklung
*

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Wie kündige ich eine Rentenversicherung?

Die Kündigung einer Rentenversicherung ist relativ unkompliziert. Es genügt, ein einfaches Schreiben an die Versicherungsgesellschaft aufzusetzen und die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszusprechen.

Es ist dabei nicht nötig, Gründe für die Kündigung zu nennen. Bei Verträgen, deren Prämien jährlich fällig sind, kann im Vertrag ein Hauptfälligkeitszeitpunkt festgelegt sein, zu dem die Kündigung möglich ist. Verträge, deren Prämien monatlich gezahlt werden, sind in der Regel monatlich kündbar.

Am besten ist also, wenn man in seinem Schreiben angibt, dass die Police zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden soll. Wichtig ist, dass Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben und Rückantwortschein absenden, damit Sie den Kündigungszeitpunkt jederzeit dokumentieren können.

Muster-Schreiben "Kündigung der Rentenversicherung"

5. März 2015

Absender:
Max Mustermann
Musterstr. 1
12345 Musterstadt

An:
Musterfall Versicherungs AG
Abteilung Rentenversicherung
Versicherungsstr. 1
67890 Versicherungswalde

[[Policennummer oder Versicherungsnummer]]

Kündigung meiner Rentenversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich meine oben angegebene Rentenversicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündige.
Damit erlischt auch meine Einzugsermächtigung. Bitte überweisen Sie mir den aktuellen Rückkaufswert auf folgendes Konto:

Die Bank AG
IBAN: DE12 345 6789 1011 12134 15
BIC: DIEBANK1234
Kontoinhaber: Max Mustermann

Bitte senden Sie mir eine Kündigungsbestätigung zu.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Häufige Fragen

Ja. Der Versicherte verliert im Kündigungsfall viel Geld aufgrund der Stornokosten und weil er auf Renditebestandteile, wie z.B. die Schlussüberschüsse verzichtet. Des Weiteren verlieren eventuell gemeinsam mit der Rentenversicherung abgeschlossene Zusatzversicherungen, wie z.B. die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) oder die Unfallzusatzversicherung (UZV) ihre Gültigkeit.

Weil der Versicherte im Kündigungsfall Renditebestandteile verliert, macht er in der Regel bei vorzeitiger Kündigung Verlust. Verbraucherschützer raten daher entweder dazu, den Versicherungsvertrag durchzuhalten, oder aber eine von den zahlreichen Kündigungsalternativen in Anspruch zu nehmen.

Im Prinzip ja. Grundsätzlich ist eine Rentenversicherung zum Hauptfälligkeitstermin kündbar. Das ist in der Regel der erste Geltungstag. Wer seine Prämien monatlich entrichtet, kann seinen Vertrag in den meisten Fällen auch monatlich kündigen.

Leider ist der Ausweis von Stornokosten bei den Versicherungsgesellschaften ziemlich intransparent. Der Versicherte erhält jedes Jahr eine Standmitteilung mit einem Rückkaufswert, also dem Betrag, den er im Kündigungsfall erhalten würde. In diesem Betrag sind die Stornokosten bereits verrechnet.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Kündigung einer Rentenversicherung steuerfrei sein, beispielsweise wenn es sich dabei um einen Altvertrag handelt, der vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde und eine Laufzeit von wenigstens 12 Jahren aufweist. Bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen worden sind, wird die Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und den eingezahlten Beträgen nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert.

Kurz gesagt: Eine Kündigung ist bereits dann professionell, wenn Sie den hier abgedruckten Musterbrief mit Ihrer Unterschrift versehen und per Einschreiben und Rückantwortschein an den Versicherer schicken. Firmen, die noch professioneller kündigen wollen, verlangen entweder überzogene Gebühren für fragwürdige Leistungen oder bieten einem „alternative Anlageprodukte“ an. Von beidem raten Verbraucherschützer unbedingt ab.

Das hängt von Ihrem persönlichen Risikoprofil ab. Wenn Sie eine Altersvorsorge besparen wollen und monatlich einen kleinen Betrag zur Seite legen und dabei ruhig schlafen wollen, sollten Sie besser nicht kündigen. Wenn Sie ein hohes Einkommen haben, über ein gutes Finanzwissen verfügen und Ihr Anlageverhalten aktiv managen wollen, könnten Sie die Rentenversicherung kündigen und das Geld in höher verzinste Anlageformen, wie z.B. Aktien oder Fondsprodukte anlegen. Die damit verbundenen Risiken sollten Ihnen dann bewusst sein.

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