Drohnenversicherung

  • Viele Tarifvarianten zur Auswahl

  • Jetzt Drohnenversicherung vegleichen

  • Basisschutz für unter 10 Euro im Monat

  • Gewerbliche Flieger benötigen erweiterten Schutz

Gut abgesichert in die Vogelperspektive starten

Zwei Möglichkeiten, Ihre Drohne zu versichern:

Entweder Erweiterung der bestehenden Haftpflicht oder eigenständige Police für Quadrocopter / Drohnen.

Nicht alle Schadensersatzansprüche gedeckt:

Haftpflicht deckt nicht Verletzung der Privatsphäre durch Kameras an Drohnen oder Start ohne Freigabe der Flugsicherung.

Was ist eine Drohnenversicherung?

Drohnen und Quadrocopter liegen voll im Trend. Laut Luftverkehrsgesetz müssen die Fluggeräte versichert sein. Die Privathaftpflicht deckt entsprechende Schäden in der Regel nicht ab. Ein Drohnenpilot ohne Haftpflichtversicherung für Drohnen verstößt also gegen das Gesetz.

Die Drohnenhaftpflicht deckt alle Schäden ab, die durch den Piloten bzw. das Flugobjekt an Dritten entstehen. Da es sich bei der Drohne wie beim Auto um ein Vehikel handelt, von dem eine gewisse Gefahr ausgeht, ist eine separate Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Wer braucht eine Drohnenhaftpflicht?

Hobbypiloten – das gilt für Drohnen wie für Modellflugzeuge – müssen entweder eine Luftfahrthaftpflicht abschließen, Mitglied eines Modellflugvereins werden und sich darüber versichern oder Ihre Privathaftpflicht entsprechend erweitern. Das gilt ungeachtet aller aktuell angedachten Gesetzesänderungen. Ausnahmen für Kinderspielzeug werden diskutiert.

Drohnenversicherung im Vergleich: Worauf muss ich beim Abschluss achten?

Haftpflichtversicherungen für Drohnen unterscheiden zwischen einer privaten und einer gewerblichen Nutzung. Beachten Sie folgenden Überblick zu den zentralen Unterschieden:

Hinzu kommen gesetzliche Regeln, was die allgemeine Nutzung von Drohnen anbelangt. Eine Drohnenversicherung greift nur dann, wenn sich der Pilot an die Flugrichtlinien und Gesetze hält.

Private Nutzung
Gewerbliche Nutzung
  • geringere Deckungssumme
  • Standardpaket meist umfangreicher: Auslandsschutz oft bereits inbegriffen. Spezielle Tarife für USA/ Kanada
  • unter Umständen als Erweiterung der Privathaftpflicht möglich oder über Modellflugverein
  • höhere Deckungssumme
  • Basispaket oft nicht ausreichend. Extras wie Versicherungsschutz im Ausland sind zusätzlich zu buchen
  • in Kombination mit Betriebshaftpflicht oder anderen gewerblichen Versicherungskonzepten möglich
  • Achtung:

    Wer vorsätzlich seine Drohne über ein Flughafengelände steuert, hat im Schadenfall keinen Versicherungsschutz und macht sich zudem strafbar.

    Was kostet eine Drohnenhaftpflicht?

    Die Preise für Versicherungsschutz im Rahmen privater Nutzung  bewegen sich zwischen  80 und 150 Euro im Jahr. Die Deckungssumme variiert zwischen 1 und 20 Millionen Euro. Bei  gewerblicher Nutzung steigen die Preise über 200 Euro.

    • Mögliche Alternative für Hobbypiloten:

      Die Mitgliedschaft in einem  Modellflugverein  und der Abschluss einer Versicherung über den Verein. Die Mitgliedschaft im Deutschen Modellfliegerverband liegt bei 42 Euro im Jahr inklusive Schutz auf dem Vereinsgelände. Wer seine Drohne oder sein Modellflugzeug außerhalb des Vereinsgeländes betreibt, zahlt für die Versicherung zwischen 14 und 25 Euro extra jährlich.

    Schritt für Schritt erklärt: Wie komme ich zu einer optimalen Drohnenversicherung?

    Vor dem Abschluss einer Drohnenversicherung sollte sich der Anwender um folgende Aspekte Gedanken machen:


    Eigene Risikobereitschaft / Risiko durch das Fliegen

    • Fliege ich oft über bewohntem Gebiet und könnte Menschen verletzen? In dem Fall benötige ich eine höhere Deckungssumme.
    • Fliege ich nur in sicherer Umgebung? Hier reicht die Standard-Deckung.

    Höhe der Deckungssumme:

    • Die Deckungssumme variiert zwischen 1 Mio. € und 20 Mio. €.


    Hauptwohnsitz in Deutschland?


    Art der Nutzung

    • Fliege ich ausschließlich privat?
    • Fliege ich rein gewerblich?
    • Fliege ich privat UND gewerblich?

    Verfügbarkeit der Versicherung:

    • Die meisten deutschen Drohnenversicherungen sind nur für Versicherungsnehmer mit Hauptwohnsitz in Deutschland verfügbar.

    Geltungsbereich:

    • Einzelne Versicherer bieten einen erweiterten Geltungsbereich über beide Nutzungsarten. In der Regel gilt der Schutz aber entweder für Privatnutzung oder für gewerbliche Nutzung.


    Urlaubsziele, Flugziele

    • Will ich die Drohne auch im Urlaub fliegen?
    • In welchen Ländern möchte ich die Drohne fliegen?
    • Will ich auch in USA / Kanada fliegen?

    Länderabdeckung / Abgedeckte Länder:

    • In der Regel umfassen die Policen die Nutzung innerhalb Europas, oft auch in weiteren Ländern. Die USA und Kanada sind üblicherweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dort gelten besondere Bestimmungen. Hier sollte sich der Pilot im Vorfeld beim Versicherer unbedingt Informationen einholen.


    Drohnen im Besitz

    • Wie viele Drohnen möchte ich versichern?

    Anzahl versicherter Copter:

    • Die meisten Versicherungen gelten pro Copter - wieder analog zum Kfz. Es gibt auch Versicherungen, die hier keine Begrenzung haben. Oft aber gibt es Rabatte, wenn mehrere Drohnen beim selben Versicherer mitversichert ist.


    Piloten

    • Wie viele Piloten werden die Drohne/n voraussichtlich fliegen (dürfen)?

    Anzahl versicherter Piloten:

    • Meist gibt es keine Begrenzung bei den versicherten Piloten. In Verbindung mit der Anzahl versicherter Drohnen ist es jedoch möglich, dass manche Versicherer hier eine Grenze setzen.


    Besondere Events und Flüge

    • Nehme ich an Wettbewerben teil?
    • Fliege ich außerhalb entsprechender Gelände wie Modellflugplätzen?

    Wettbewerbe / Indoorflüge / Freier Flug mitversichert:

    • Hier geht es um die Rahmenbedingungen beim Flug der Drohne. Die meisten Versicherer schützen hier umfänglich. Manche machen aber auch Ausnahmen und versichern beispielsweise keine Indoorflüge oder Steuerung via Autopilot. Auch wer an Wettbewerben teilnimmt, sollte darauf achten, dass diese im Schutz inklusive sind.


    Häufige Fragen zur Drohnenversicherung

    Der Abschluss einer Drohnen-Versicherung ist in Deutschland absolut Pflicht, ob nun in der privaten Haftpflicht oder durch eine eigene Drohnen-Versicherung. Im Prinzip ist die Drohne wie ein Flugzeug zu behandeln, ohne Haftpflichtversicherung darf es nicht in die Luft aufsteigen.

    Unabhängig davon, ob eine Drohne privat oder gewerblich eingesetzt wird, haftet der Halter mit seinem privaten Vermögen für die beim Flugeinsatz oder durch einen Absturz entstandenen Schaden voll und umfänglich. Für Personenschäden, wie Körperverletzung oder aber Sachschaden, wie z.B. die Beschädigung eines Kfz oder einer Stromleitung. Mit einer Drohnen-Haftpflicht Versicherung ist man vor Schadensersatzansprüchen Dritter geschützt.

    Ganz gleich, ob eine Drohne privat oder gewerblich genutzt wird, müssen schon vor Einführung der Drohnen-Verordnung Anfang 2017 durch das Bundes-Verkehrsministerium alle Drohnenbesitzer eine Haftpflichtversicherung für ihr Flugmodell nachweisen. Seit 2005 sind hier auf Gesetzesseite keinerlei Ausnahmen mehr vorgesehen.

    Die reguläre private Haftpflichtversicherung inkl. Drohnenschutz (Drohnenklausel) sichert den Einsatz von Drohnen ab und kommt für Schäden Dritter auf, die der Versicherungsnehmer verursacht hat. Falls ein Unfall jedoch durch äußere Umstände zustande gekommen ist, die man nicht beeinflussen kann (z.B. ein Greifvogel, plötzliche Windböen), dann kann die private Haftpflicht die Regulierung des Schadens ablehnen! Dies liegt daran, dass die Privathaftpflichtversicherung den Gesetzesbestimmungen der Privathaftpflichtbedingungen (AHB) unterliegt. Im Luftrecht hingegen gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Danach ist derjenige für die Regulierung des Schadens verantwortlich, der das Fluggerät bzw. die Drohne in die Luft gebracht hat. Es ist also immer besser, eine spezielle Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die dieser juristischen Lage entsprechend Rechnung trägt und auch ohne einen eindeutigen Nachweis der Schuld für einen Schaden aufkommen
    Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme liegt bei € 750.000 – wir empfehlen eher eine € 3.000.000 Deckung. Im mögliche Schadenfall kann man dann relativ sicher sein, dass die Police die ausstehenden Zahlungen alle abdeckt.
    Wenn über unsere Homepage ein Antrag auf Drohnen-Versicherung (Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung oder Luftfahrt-Kaskoversicherung) gestellt wurde, so ist diese mit dem gewählten Beginn (nach Annahme durch den Versicherer) gültig. Auch wenn der Versand der Policen je nach Versicherer variiert, ändert das nichts an der Gültigkeit des Versicherungsschutzes. In dringenden Fällen erstellen wir eine Versicherungsbestätigung für die versicherten Bereiche, bzw. zur Vorlage beim Landesluftfahrtamt.

    Es gibt wenige Ausnahmen, in denen der Versicherungsschutz nicht gültig ist; sollte es z.B. innerhalb des optionalen Lastschriftverfahrens zu Problemen bei der Abbuchung durch die Gesellschaft kommen und die Zahlung trotz Mahnung und Fristsetzung nicht nachgeholt werden, so gefährdet man rückwirkend den Versicherungsschutz.

    Haben Sie noch Fragen?

    Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!

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