Drohnenversicherung
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Übersicht: Wichtige Merkmale der Drohnenversicherung

- Versicherung für Ihr trendiges Hobby:
Möglich mit Erweiterung der Haftpflicht oder über eigenständige Police für Quadrocopter oder Drohnen.
- Nicht alle Schadensersatzansprüche gedeckt:
Haftpflicht deckt nicht Verletzung der Privatsphäre durch Kameras an Drohnen oder Start ohne Freigabe der Flugsicherung.
Was ist eine Drohnenhaftpflichtversicherung?
Drohnen und Quadrocopter liegen voll im Trend. Laut Luftverkehrsgesetz müssen die Fluggeräte versichert sein. Die Privathaftpflicht deckt entsprechende Schäden in der Regel nicht ab. Ein Drohnenpilot ohne Haftpflichtversicherung für Drohnen verstößt also gegen das Gesetz. Die Drohnenhaftpflicht deckt alle Schäden ab, die durch den Piloten bzw. das Flugobjekt an Dritten entstehen. Da es sich bei der Drohne wie beim Auto um ein Vehikel handelt, von dem eine gewisse Gefahr ausgeht, ist eine separate Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Wer braucht eine Drohnenhaftpflichtversicherung?
Hobbypiloten – das gilt für Drohnen wie für Modellflugzeuge – müssen entweder eine Luftfahrthaftpflicht abschließen, Mitglied eines Modellflugvereins werden und sich darüber versichern oder Ihre Privathaftpflicht entsprechend erweitern. Das gilt ungeachtet aller aktuell angedachten Gesetzesänderungen. Ausnahmen für Kinderspielzeug werden diskutiert.
Die Drohnenversicherung leicht erklärt – Was ist erlaubt, was nicht: Ein schneller Überblick
Drohnenversicherung im Vergleich: Worauf muss ich beim Abschluss achten?
Haftpflichtversicherungen für Drohnen unterscheiden zwischen einer privaten und einer gewerblichen Nutzung. Beachte folgenden Überblick zu den zentralen Unterschieden.
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Hinzu kommen gesetzliche Regeln, was die allgemeine Nutzung von Drohnen anbelangt. Eine Drohnenversicherung greift nur dann, wenn sich der Pilot an die Flugrichtlinien und Gesetze hält.
Wer vorsätzlich seine Drohne über ein Flughafengelände steuert, hat im Schadenfall keinen Versicherungsschutz und macht sich zudem strafbar.
Was kostet eine Drohnenversicherung?
Die Preise für Versicherungsschutz im Rahmen privater Nutzung bewegen sich zwischen 80 und 150 Euro im Jahr . Die Deckungssumme variiert zwischen 1 und 20 Millionen Euro. Bei gewerblicher Nutzung steigen die Preise über 200 Euro .
- Mögliche Alternative für Hobbypiloten:
Die Mitgliedschaft in einem Modellflugverein und der Abschluss einer Versicherung über den Verein. Die Mitgliedschaft im Deutschen Modellfliegerverband liegt bei 42 Euro im Jahr inklusive Schutz auf dem Vereinsgelände. Wer seine Drohne oder sein Modellflugzeug außerhalb des Vereinsgeländes betreibt, zahlt für die Versicherung zwischen 14 und 25 Euro extra jährlich.
Schritt für Schritt erklärt: Wie komme ich zu einer optimalen Drohnenversicherung?
Vor dem Abschluss einer Drohnenversicherung sollte sich der Anwender um folgende Aspekte Gedanken machen:
Eigene Risikobereitschaft / Risiko durch das Fliegen
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Höhe der Deckungssumme:
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Hauptwohnsitz | Verfügbarkeit der Versicherung:
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Art der Nutzung
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Geltungsbereich:
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Urlaubsziele, Flugziele
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Länderabdeckung / Abgedeckte Länder:
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Drohnen im Besitz
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Anzahl versicherter Copter:
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Piloten
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Anzahl versicherter Piloten:
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Besondere Events und Flüge
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Wettbewerbe / Indoorflüge / Freier Flug mitversichert:
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Häufige Fragen zur Drohnenversicherung
Der Abschluss einer Drohnen-Versicherung ist in Deutschland absolut Pflicht, ob nun in der privaten Haftpflicht oder durch eine eigene Drohnen-Versicherung. Im Prinzip ist die Drohne wie ein Flugzeug zu behandeln, ohne Haftpflichtversicherung darf es nicht in die Luft aufsteigen.
Unabhängig davon, ob eine Drohne privat oder gewerblich eingesetzt wird, haftet der Halter mit seinem privaten Vermögen für die beim Flugeinsatz oder durch einen Absturz entstandenen Schaden voll und umfänglich. Für Personenschäden, wie Körperverletzung oder aber Sachschaden, wie z.B. die Beschädigung eines Kfz oder einer Stromleitung. Mit einer Drohnen-Haftpflicht Versicherung ist man vor Schadensersatzansprüchen Dritter geschützt.
Ganz gleich, ob eine Drohne privat oder gewerblich genutzt wird, müssen schon vor Einführung der Drohnen-Verordnung Anfang 2017 durch das Bundes-Verkehrsministerium alle Drohnenbesitzer eine Haftpflichtversicherung für ihr Flugmodell nachweisen. Seit 2005 sind hier auf Gesetzesseite keinerlei Ausnahmen mehr vorgesehen.
Die reguläre private Haftpflichtversicherung inkl. Drohnenschutz (Drohnenklausel) sichert den Einsatz von Drohnen ab und kommt für Schäden Dritter auf, die der Versicherungsnehmer verursacht hat. Falls ein Unfall jedoch durch äußere Umstände zustande gekommen ist, die man nicht beeinflussen kann (z.B. ein Greifvogel, plötzliche Windböen), dann kann die private Haftpflicht die Regulierung des Schadens ablehnen! Dies liegt daran, dass die Privathaftpflichtversicherung den Gesetzesbestimmungen der Privathaftpflichtbedingungen (AHB) unterliegt. Im Luftrecht hingegen gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Danach ist derjenige für die Regulierung des Schadens verantwortlich, der das Fluggerät bzw. die Drohne in die Luft gebracht hat. Es ist also immer besser, eine spezielle Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die dieser juristischen Lage entsprechend Rechnung trägt und auch ohne einen eindeutigen Nachweis der Schuld für einen Schaden aufkommen
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme liegt bei € 750.000 – wir empfehlen eher eine € 3.000.000 Deckung. Im mögliche Schadenfall kann man dann relativ sicher sein, dass die Police die ausstehenden Zahlungen alle abdeckt.
Wenn über unsere Homepage ein Antrag auf Drohnen-Versicherung (Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung oder Luftfahrt-Kaskoversicherung) gestellt wurde, so ist diese mit dem gewählten Beginn (nach Annahme durch den Versicherer) gültig. Auch wenn der Versand der Policen je nach Versicherer variiert, ändert das nichts an der Gültigkeit des Versicherungsschutzes. In dringenden Fällen erstellen wir eine Versicherungsbestätigung für die versicherten Bereiche, bzw. zur Vorlage beim Landesluftfahrtamt.
Es gibt wenige Ausnahmen in den der Versicherungsschutz nicht gültig ist; sollte es z.B. innerhalb des optionalen Lastschriftverfahrens zu Problemen bei der Abbuchung durch die Gesellschaft kommen und die Zahlung trotz Mahnung und Fristsetzung nicht nachgeholt werden, so gefährdet man rückwirkend den Versicherungsschutz.
Haben Sie noch Fragen?
Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!

Als gelernter Versicherungs-Kaufmann bin ich seit über 10 Jahren in der Versicherungswelt tätig. Zu meinen Spezialgebieten zählen die Sachversicherungen sowie alle Themen rund um die Altersvorsorge.
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