Pflegetagegeldversicherung Vergleich

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Pflegetagegeldversicherung im Vergleich

Mit einer privaten Pflegetagegeldversicherung können Sie gezielt handeln, um auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit finanziell ausreichend versorgt zu sein. Für das ideale Preis-Leistungs-Verhältnis, ist ein Pflegetagegeldversicherungs-Vergleich unerlässlich. Erfahren Sie im Folgenden, wie Sie innerhalb weniger Minuten einen Tarifvergleich durchführen können und ein aussagekräftiges Ergebnis erhalten. Dabei können Sie auch einzelne Tarife und deren Merkmale direkt gegenüberstellen.

Pflegetagegeldversicherung: Vergleich für Pflegegrad 1 bis 5

Bei einer Pflegetagegeld-Versicherung wird der vereinbarte Betrag ab dem Tag der Pflegebedürftigkeit bezahlt. Für die Höhe der Beiträge spielt die Höhe der finanziellen Absicherung für Pflegegrad 1 bis 5 eine entscheidende Rolle.

Was kostet die Versicherung

Wer soll versichert werden?

Starten Sie den Pflegetagegeld-Vergleich, indem Sie zuerst angeben, wer versichert werden soll. Das können entweder Sie selbst, eines Ihrer Kinder oder Ihr Partner bzw. Ehepartner sein. Außerdem werden Sie gefragt, ab wann Sie sich gegen Pflegedürftigkeit versichern möchten. Anschließend geben Sie bitte noch weitere Informationen zum Versicherungsnehmer ein. Dazu gehören

  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Berufsstand
  • und Berufsstatus

der zu versichernden Person. Für Ärzte gibt es spezielle Angebote. Das können sowohl Tarife mit Sonderkonditionen sein, als auch Versicherungen, die ausschließlich diesem Personenkreis vorbehalten sind. Deswegen wird vor einem Vergleich nach dem Berufsstand gefragt. Als nächstes sollten Sie angeben, ob Sie Angestellter, Freiberufler oder Selbstständiger sind. Weiter wichtig ist die Frage, wie Sie krankenversichert sind,

  • gesetzlich
  • privat
  • oder überhaupt nicht.

Der Versicherungsumfang

Auf der nächsten Seite des Vergleichs geht es um die Bestimmung der Leistungen, die Sie im Pflegefall erhalten wollen. Auch die Art der im Vergleich zu berücksichtigenden Tarife könnten Sie hier bestimmen.

  • Höhe des Pflegetagegelds:

    Geben Sie im ersten freien Feld bitte ein, wie hoch das Pflegetagegeld bei Pflegegrad 5 und stationärer Unterbringung sein soll.

Tipp:

Eingegeben wird immer ein Wert, der sich auf einen einzelnen Tag bezieht. Experten empfehlen, die Höhe des Pflegetagegelds auf mindestens 50 Euro zu setzen.

Welche Tarife sollen verglichen werden?

Jetzt können Sie angeben, ob Sie im Vergleich auch Tarife des sogenannten Pflege-Bahr mit einbeziehen wollen. Hierbei handelt es sich um den staatlich geförderten Tarif, der ohne Gesundheitsfragen auskommt. Eine Variante des Pflege-Bahr sind die sogenannten Aufbautarife, die verbesserte Leistungen versprechen. Allerdings müssen Sie sich hier einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Sie könnten an dieser Stelle auch die sogenannten Pflegekosten-Tarife mit in den Vergleich aufnehmen. Deren Leistung berechnet sich prozentual aus den Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Manche Versicherer schließen bestimmte Leistungen aus.

Das Ergebnis des Vergleichs

Beim errechneten Ergebnis sehen Sie übersichtlich die wichtigsten Informationen. Das sind

  • Versicherungsgesellschaft
  • Pflegetarif
  • Pflegeleistung nach Pflegestufe
  • monatlicher Versicherungsbeitrag

So können Sie sich einen groben Überblick darüber verschaffen, welche Optionen Sie haben, um mit einer Pflegeversicherung vorzusorgen. Während einige Krankenversicherungen erst ab Pflegestufe 5 finanzielle Unterstützung bieten, beginnt diese bei anderen Anbietern bereits ab dem ersten Pflegegrad. Umso wichtiger ist es, die einzelnen Tarife im Detail miteinander zu vergleichen. Entscheiden Sie selbst, was Sie als Nächstes tun möchten:

  • Details zum ausgewählten Tarif ansehen
  • Vertrag für einen ausgewählten Tarif abschließen
  • Das aktuelle Ergebnis drucken
  • Die Berechnung speichern
  • Leistungen miteinander vergleichen

Der Check: Mehrere Pflegetagegeld-Versicherungen im Detail vergleichen

In drei einfachen Schritten führen Sie einen detaillierten Pflegetagegeldversicherungs-Vergleich durch:

  • Wählen Sie bis zu drei der aufgeführten Tarife aus
  • Wählen Sie anschließend “Leistungen vergleichen”
  • Gehen Sie die einzelnen Versicherungskonditionen Schritt für Schritt durch

Mit der tabellarischen Gegenüberstellung können Sie die jeweiligen Tarifmerkmale genau betrachten. Sobald Sie eine Pflegetagegeldversicherung überzeugt, können Sie direkt online einen Antrag stellen.

Welche Unterschiede gibt es?

Die Entscheidung für einen passenden Tarif hängt vielleicht an einem der folgenden Parameter, die Sie im Detail-Check überblicken können.

  • Anpassung der Pflegeversicherung: Für die Pflegetagegeldversicherung ist eine kontinuierliche Beitragsanpassung typisch. Erfahren Sie in diesem Abschnitt, wann sich das Pflegegeld erhöht und mit welcher prozentualen Erhöhung der Beiträge Sie rechnen müssen. Außerdem finden Sie Hinweise darauf, ob die Bedingungen auch für bereits pflegebedürftige Personen zählen.
  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit: Sobald bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit eintritt, müssen Sie Ihre Pflegeversicherung darüber informieren. Ein jeder Versicherer kann hierfür andere Fristen festlegen. Möglich sind Fristen von einem bis zu zwei Monaten.
  • Einteilung in Pflegegrade: Üblicherweise wird die Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst festgesetzt. Manche Versicherungen bestehen auf zusätzlichen Untersuchungen.
  • Nicht-stationäre Pflege & Umbaukosten: Sollte der Pflegebedürftige zu Hause versorgt werden, sind häufig Umbaumaßnahmen erforderlich. Nicht jede Pflegezusatzversicherung erstattet diese Kosten. Das Pflegetagegeld wird stets unabhängig von der Verwendung gezahlt.
  • Nicht-stationäre Pflege & Hilfsmittel: Ähnliche Festsetzungen gibt es für Hilfsmittel, die im Zuge der Pflegebedürftigkeit benötigt werden. Informieren Sie sich, wenn Sie eine Pflegekostenversicherung abschließen wollen, ob das Pflegegeld für Hilfsmittel verwendet werden kann. Diesen Punkt können Sie beim Pflegetagegeld ignorieren.
  • Leistung bei häuslicher Pflege: Achten Sie darauf, dass Ihre Pflegeversicherung auch bei häuslicher Pflege leistet. In der Gegenüberstellung können Sie sehen, wie hoch die Leistung bei jedem einzelnen Pflegegrad ist. Diesen Punkt können Sie beim Pflegetagegeld ignorieren.
  • Leistung bei teilstationärer Pflege: Genauso verhält es sich im Bereich der teilstationären Pflege. Eine gute Versicherung leistet auch in diesen Fällen. Allerdings gibt es hierfür einige Voraussetzungen, die zunächst erfüllt werden müssen. Diesen Punkt können Sie beim Pflegetagegeld ignorieren.
  • Leistung bei stationärer Pflege: Sofern bei stationärer Pflege eine Leistung erfolgt, sehen Sie in diesem Abschnitt, wie hoch die finanzielle Leistung bei Pflegegrad 1 bis 5 ist.
  • Wartezeit und Karenzzeit: Viele denken, Ihre Pflegetagegeldversicherung leistet sofort, wenn eine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Ob dies tatsächlich so ist, lässt sich in den Versicherungsvereinbarungen nachlesen. In manchen Fällen besteht eine Karenzzeit.
  • Pflegeversicherung (Tagessatz, Unter-/Obergrenze): Auch wenn Sie die Höhe des Pflegetagegelds beim Vergleich selbst festsetzen können, kann es beim Versicherer Beschränkungen geben. Diese können sich auf den Tagessatz beziehen oder auf das Festlegen einer Unter-/Obergrenze für das Pflegegeld.
  • Weltgeltung: Um auf Nummer Sicher zu gehen, wählen Sie am besten einen weltweiten Versicherungsschutz.
  • Beitragsfreistellung: Sobald einen bestimmten Pflegegrad erreicht haben, werden Sie bei Ihrer Versicherung beitragsfrei gestellt. Das kann von Tarif zu Tarif variieren.
  • Optionsrecht auf höherwertige Tarife: Hin und wieder kommt es in der Pflegeversicherung zu gesetzlichen Anpassungen. Wie sich dies bei der jeweiligen Versicherung auf die Leistungen Ihres Wunschtarifes auswirkt, sollten Sie vor Vertragsabschluss überprüfen.
  • Maximales Eintrittsalter: Einige Versicherer haben für die Aufnahme in einen Pflegetagegeld-Tarif Höchstaufnahme-Alter festgesetzt. Anträge von älteren Personen werden abgelehnt.
  • Mindestvertragsdauer: Für den Fall einer Kündigung oder eines Wechsels der Pflegezusatzversicherung kann die Mindestlaufzeit des Vertrages eine Rolle spielen.
 
 
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