Zum in die Luft gehen: Neuer Sicherheitscheck für Drohnenpiloten per Smartphone

Zum in die Luft gehen: Neuer Sicherheitscheck für Drohnenpiloten per Smartphone

Hobbypiloten können vor dem Start ihrer Drohnen jetzt checken, ob sie sich in einer Flugverbotszone bewegen. Die Deutsche Flugsicherung stellt dafür eine spezielle App zur Verfügung. Die neue Luftverkehrsordnung vom April 2017 bringt neue Pflichten für Drohnenbesitzer. So gibt es neue Flugverbotszonen. Flugmodelle ab zwei Kilogramm dürfen bald nur mit Führerschein betrieben werden. Zudem wichtig für private wie gewerbliche Copter-Piloten: Ab 1. Oktober sind feuerfeste Drohnen-Plaketten vorgeschrieben für alle Drohnen über 250 Gramm. Die kostenfreie App der Deutschen Flugsicherung DFS will Piloten hier helfen. Sie verspricht Käufern von Klein- und Spielzeugdrohnen wertvolle Hinweise auf potenzielle Gefahren der Nutzung. Auf folgende Fragen gibt es Antworten:

1. Wo kann ich fliegen? Bevor Sie mit Ihrem neuen „Spielzeug“ in die Luft abheben, müssen Sie sich einen geeigneten Ort zum starten, fliegen und landen suchen. Denn Sie dürfen mit Ihrer Drohne nicht über

  • Flüsse,

  • Wohngebiete,

  • Straßen,

  • Menschen oder

  • Flughäfen

fliegen.

2. Was muss ich vor dem Start beachten? Der umfangreiche Sicherheitscheck ändert nichts daran, dass Drohnen nur versichert in die Luft dürfen. Hobbypiloten müssen für Ihre Drohnen nach wie vor eine Luftfahrthaftpflicht abschließen, Mitglied eines Modellflugvereins werden oder ihre Privathaftpflicht entsprechend erweitern. Für die Hersteller besteht aktuell indes keine Pflicht, die Käufer über die Möglichkeiten der Drohnenversicherung aufzuklären.

Tipp:

Gerade für Vielflieger lohnt sich der detaillierte Vergleich. Denn manch Versicherer wie die Degenia bietet beispielsweise Schutz für gleich mehrerer Geräte. Daneben sind von zentraler Wichtigkeit die Höhe der Deckungssumme und der Einsatzbereich – ob der Copter privat oder gewerblich eingesetzt wird.

Der Drohnenboom hält weiter an. Mehr als 600.000 derartiger Fluggeräte sollen laut DFS in diesem Jahr in Deutschland in Umlauf kommen.

Drohnen-Einsatz im Gewerbebereich

Die neue Gesetzeslage bringt indes Probleme für Profis mit sich. Branchenverbände wie der Bundesverband Copter Piloten BVCP kritisieren vor allen Dingen das Überflugverbot von privaten Wohngrundstücken ohne Zustimmung des Grundstückeigentümers als praxisfremd. Für gewerbliche Fotografen käme das Verbot, über Menschenansammlungen zu fliegen, einem Berufsverbot gleich, warnt der Verband. Denn ein seitlicher Mindestabstand von 100 Metern sei kaum einzuhalten. Und Sondergenehmigung seien nicht zu bekommen.

Copter-Piloten von Drohnen-App wenig begeistert

Die Begeisterung über die Dohnen-App der Deutschen Flugsicherung hält sich in Grenzen. Vor allen Dingen der Registrierungszwang und der große Datenappetit der Anwendung stoßen vielen Nutzern auf, was aus zahlreichen Kommentaren der Appstores hervorgeht. Dabei bewerten viele die Grundidee positiv und begrüßen einen derartigen Service für Drohnenpiloten, die sich an die Regeln halten wollen. Die DFS-Drohnen App gibt es kostenfrei für Android und für iOS.

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2 Kommentare zu “Zum in die Luft gehen: Neuer Sicherheitscheck für Drohnenpiloten per Smartphone

  1. Habe meinem Enkel einen Parrot-Drohne gekauft. Die ist so klein und fliegt nicht besonders hoch. Die starten wir auch immer nur daheim. Brauchen wir dann dafür eine Versicherung?`

    1. Wenn Ihr Parrot-Copter mehr als 250 Gramm wiegt, ist er grundsätzlich versicherungspflichtig. Günstige Tarife mit Selbstbeteiligung gibt es bereits für etwas mehr als fünf Euro im Monat. Dafür leistet der Tarif im Schadenfall bis 3 Millionen Euro.

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