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Dialog Lebensversicherungs-AG

Standmitteilung Dialog Lebensversicherungs-AG
Gesamtergebnis: 40,50 Punkte

Hier finden Sie die Einzelbewertung der Standmitteilung zur Gesellschaft Dialog Lebensversicherungs-AG:

Gesetzliche Mindestanforderungen

Die vereinbarte Leistung bei Eintritt eines Versicherungsfalles inklusive der kompletten Überschussbeteiligung zu dem in der Standmitteilung bezeichneten maßgeblichen Zeitpunkt.

Der vollständige Betrag, der bei einer Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft zu dem in der Standmitteilung angegebenen Termin zur Auszahlung kommt.

Die bei Vertragsschluss vereinbarte garantierte Leistung zuzüglich der bis zum Stichtag in der Standmitteilung bereits erreichten und damit ebenfalls garantierten Überschussbeteiligung bei Ablauf des Vertrags oder bei Rentenbeginn unter der Voraussetzung einer unveränderten Vertragsfortführung.

Die vereinbarte garantierte beitragsfreie Leistung nach einer Beitragsfreistellung zum Stichtag der Standmitteilung zuzüglich der aktuell zum Ablauf des Vertrages garantierten Überschussbeteiligung oder zum Rentenbeginn.

Angabe, unter welchem Link der Versicherungsnehmer die aktuelle Höhe der Beteiligung an den Erträgen findet. Versicherer sind nach §15 Mindestzuführungsverordnung verpflichtet, Ihre Kunden an den Erträgen zu beteiligen und sie über die Höhe auf Ihrer Webseite zu informieren. Weitere Informationen hierzu unter http://ertragsquellen.de.

Aus einer Mitteilung sollte die absolute Höhe der Beteiligung an den Bewertungsreserven hervorgehen. Da die Sockelbeteiligung höher als die aktuell berechenbare Beteiligung an den Bewertungsreserven sein kann, muss es sich bei dem Wert, der zur Auszahlung kommt, nicht unbedingt um diesen Wert handeln. Auch aus dem gleichen Grund kann es bei Versicherungsgesellschaften, die eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven definiert haben, vorkommen, dass die Höhe der Beteiligung an den Bewertungsreserven bei einer Kündigung unterschiedlich hoch ist als bei einem Todesfall zum gleichen Stichtag. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven ist zum Stichtag unabhängig vom Leistungsfall. Die Sockelbeteiligung aber kann vom Versicherer für jeden Leistungsfall unterschiedlich hoch deklariert werden.

Versicherer müssen transparent, vollständig und verständlich über die gesamte Höhe und Ausgestaltung der Beteiligung an den Bewertungsreserven informieren, wie von der BaFin vorgeschrieben. Die BaFin hat den Ausweis der Beteiligung an den Bewertungsreserven in einer Auslegungsentscheidung vom 10.06.2016 vorgegeben

Diese Information ist unerlässlich für eine realistischen Blick auf den Lebensversicherungsvertrag. Die alleinige Angabe der Sockelbeteiligung alleine ist dafür unzureichend.

Allgemeine Hinweise: Die Beteiligung an den BWR gibt es erst zum Vertragsablauf bzw. bei Beendigung und ist immer als Bonus zu betrachten. Die Höhe wird in der Standmitteilung zu einem Stichtag ausgewiesen, unter der Annahme, dass der Vertrag zu diesem Zeitpunkt beendet wird. Sie unterliegt hohen Schwankungen und ist nicht garantiert. Die Beteiligung kann auch komplett wegfallen oder auf die Sockelbeteiligung reduziert werden. Grundsätzlich ist die Beteiligung abhängig von der Vertragslaufzeit und selbst innerhalb einer Versicherungsgesellschaft mitunter höchst ungleich verteilt.

Der Betrag wird extra als ein eigener Einzelwert angegeben.

Der Betrag ist zum Stichtag der Standmitteilung berechnet worden.

Der Betrag steht direkt beim oder unter dem Rückkaufswert. Eventuelle Berechnungen sollten sehr einfach sein, z.B. die Summe zweiter Werte nacheinander folgen.

Ergebnis: 31,50 Punkte
von 57 erreichbaren Punkten

Erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht vollständig.

Wichtige optionale Infos

Hier geht es um die Zusammensetzung des aktuellen Auszahlungswertes der Versicherung bei einer Kündigung, den Rückkaufswert unter Aufschlüsselung sämtlicher Einzelwerte wie garantierter Wert, garantierte Überschüsse, Schlussüberschüsse (falls vorhanden) und Beteiligung an den Bewertungsreserven. Besonders transparent ist eine Standmitteilung, wenn Sie die Werte auch ausweist, wenn 0 Euro zur Auszahlung kommen würden.

Die Aufzählung einzelner Werte ist wichtig, um eine Wertentwicklung nachvollziehen zu können. Dadurch kann ein Kunde leichter nachvollziehen, weshalb sich ein Wert so stark oder schwach verändert hat.

Angabe der Höhe aller Einzelwerte, aus der sich die Todesfallleistung des Vertrages zum entsprechenden Termin zusammensetzt. Hier helfen die Einzelwerte vor allem, um zu verstehen, wieso sich der Wert gegenüber dem Vorjahr verändert hat.

Gesamtdarstellung der prognostizierten Ablaufleistung inklusive der noch unsicheren Werte auf Basis der Überschussdeklaration des aktuellen Jahres.

Angabe der Höhe aller Einzelwerte, aus der sich der zukünftige Überschuss zusammensetzen kann. Neben den zukünftigen Überschussanteilen handelt es sich vor allem um die Schlussüberschussanteile und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven (Sockelbeteiligung), sofern der Versicherer eine solche deklariert hat. Ein guter Schritt zur Verständlichkeit ist es, wenn Werte eindeutig mitgeteilt werden. Dazu zählt es auch Werte mitzuteilen, auch wenn diese aktuell nur 0 Euro betragen.

Es geht aus der Standmitteilung hervor, welche Zusatzversicherungen im Rahmen des Versicherungsvertrages zum Zeitpunkt der Standmitteilung bestehen. Relevante Informationen sind jeweils neben der Art und Höhe des zusätzlichen Versicherungsschutzes noch die Dauer, falls sie abweichend von der Dauer der Hauptversicherung ist.

Sollte bei einem Rückkaufswert einer Rentenversicherung der Zeitpunkt erreicht sein, dass nur ein begrenzter Wert ausgezahlt wird, und aus der Differenz eine beitragsfreie Anwartschaft gebildet wird, dann ist in der Standmitteilung nicht nur der begrenzte Wert als Auszahlungswert zu nennen, sondern es ist auch gesondert auf diese Begrenzung hinzuweisen. Dazu muss noch die Höhe der garantierten beitragsfreien Anwartschaft bei Rentenbeginn bei einer Kündigung zum Stichtag der Standmitteilung zu nennen.

Heute werden fast ausschließlich Rentenversicherungen verkauft. Im Regelfall besteht eine Begrenzung des Auszahlungsbetrages auf die Todesfall-Leistung. Diese Regel tritt in Kraft, sobald aus der Differenz von aktuellem Rückkaufswert zur Todesfall-Leistung eine Mindestrente in vertraglich festgelegter Höhe gebildet werden kann. Der Auszahlungsbetrag sinkt damit deutlich und zwar um den Kapitalwert dieser sogenannten Anwartschaft. Diese beitragsfreie Rente bzw. die Kapitalabfindung kommen ab bzw. bei Erleben des Leistungstermins zur Auszahlung.

Ergebnis: 5,00 Punkte
von 30 erreichbaren Punkten

Wichtige optionale Angaben fehlen.

Optionale Angaben (Bonus)

Angaben über Kosten des Vertrags. Dazu gehören zum Beispiel vor allem die Verwaltungskosten, die Risikokosten und die Kosten für die Zusatzversicherungen.

Ergebnis: 4,00 Punkte
(je vollständige -Angabe 4 Punkte)

Verständlichkeit

Der Bereich Verständlichkeit geht nicht in die Punktewertung der Transparenzstudie ein. Versicherer, die hier negativ auffallen, erhalten nicht den vollen Wert. Daraus ergibt sich eine positive, neutrale oder negative Bewertung.

Folgende Punkte wurden untersucht:

Umfang
Angemessenheit des Umfangs. Die Informationen sollten standardmäßig nicht über zu viele Seiten verteilt sein.

Textqualität
Wichtige Kriterien für die Textqualität sind Verständlichkeit (kein „Versicherungsdeutsch“) klare und einheitliche Begriffe, und Übersichtlichkeit in der Darstellung (Tabellenform). Die Textblöcke sollten nicht zu lang sein. Erklärungen sollten kurz gehalten sein.

Vertragswerte
Vertragswerte sind verständlich, eindeutig und übersichtlich dargestellt. Insbesondere um die Werte leicht nachvollziehen zu können, sollte man die Einzelwerte auf der gleichen Seite finden können und keine aufwändigen Berechnungen durchführen müssen.

Glossar
Die in der Standmitteilung verwendeten Begriffe werden auf einer Extraseite einzeln erklärt.

Ergebnis:
Hinweise zur Ergebnisermittlung
Herausgeber dieser Zusammenstellung ist Policen Direkt. Alle Angaben nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr. Die Bewertung der Verständlichkeit geht nicht in die Punktewertung und das Gesamtergebnis der Transparenzanalyse ein. Erläuterungen zur Ergebnisermittlung siehe http://standmitteilungen.de. Stichtag der Datenerhebung für diese Gesellschaft: 2021-05-28


Icon-Legende:
= Angabe vorhanden
= Angabe teilweise vorhanden
= Angabe nicht vorhanden

= positiv
= neutral
= negativ

Transparenzanalyse Standmitteilungen 2021
Policen Direkt hat die erste große & systematische Transparenzstudie zu den Standmitteilungen in der deutschen Lebensversicherung vorgelegt seit der im Juli 2018 in Kraft getretenen Neuregelung. Untersucht wird auch in der Neuauflage 2021, welche Versicherer mit ihrem jährlichen Infobrief die neuen und verschärften gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. Denn jetzt müssen Versicherer über die Todesfall-Leistung, garantierte Ablaufleistung, garantierte Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung den und aktuellen Auszahlungsbetrag des Vertrages informieren. Für Neuabschlüsse sind zudem die eingezahlten Beiträge aufzuschlüsseln. Darüber hinaus hat Chefaktuar Henning Kühl als Studienleiter analysiert, ob die Versicherungsgesellschaften weitere wichtige Informationen mitteilen, die Versicherungskunden in die Lage versetzt, die Qualität und Entwicklung der individuellen Altersvorsorge zu beurteilen.

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