Garantien beim Vorsorgekonto: Fehlanzeige

von Rafael Kurz | | Ruhestand, Vorruhestand
Garantien beim Vorsorgekonto: Fehlanzeige

Das Vorsorgekonto stellt für Sparer mit hohen Sicherheitsanforderungen wohl keine Alternative dar. Das jüngst in Baden-Württemberg vorgestellte Altersvorsorgeprodukt soll die umlagefinanzierte gesetzliche Rente individuell erweitern. Dabei soll es wie die Riester-Rente förderfähig durch den Staat sein. Garantierte Renten sucht man indes vergeblich. „Einen Garantiezins wird es nicht geben“, sagt Ökotest-Chefredakteurin Barbara Sternberger-Frey zum kollektiven Sparmodell – eine gemeinsame Initiative des Magazins mit der Deutschen Rentenversicherung, der Verbraucherkommission Baden-Württemberg und Landesminister Peter Hauk (CDU). Ein Garantiezins, so Sternberger-Frey bei der Vorstellung im SWR, mache auch keinen Sinn: „Erstens wäre es sehr teuer und wer will schon die heutigen Minizinsen auf Jahre, ja Jahrzehnte festschreiben?“, fragt sie. Lebensversicherer zahlen ungeachtet des gesetzlichen Garantiezinses 2016 aber im Schnitt 3,11 Prozent auf den Sparbeitrag, wie die Ratingagentur Assekurata festgestellt hat. „Wenn Sie heute Rendite haben wollen, müssen Sie Kapitalmarktchancen nutzen“, sagt Sternberger-Frey und verweist auf das Profil des Vorsorgekontos, das sie als systematische Ergänzung der gesetzlichen Rente sieht. Private Produkte hält sie pauschal für „teuer und schlecht.“ Durch vergleichsweise niedrige Kosten will man wenigstens die eingezahlten Beiträge gewährleisten können. Angestrebt hat man Renditen von zwischen 3 und 3,6 Prozent. Nähere Informationen darüber, wie diese erzielt werden sollen, bleibt man aber vorerst schuldig. Garantiert ist beim Altersvorsorgekonto zudem nichts. Geht es nach den Initiatoren des Modells soll Bundesministerin Andrea Nahles (SPD) das Konzept aber gleich in ihre Rentenreform übernehmen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) soll das Konto zur Altersvorsorge kostengünstig verwalten. Die frei wählbaren Beträge, die ein jeder in der Ansparphase steuerfrei einzahlen kann, sollen bei vorzeitigem Renteneintritt Abschläge ausgleichen. Wer zum regulären Rentenalter aus dem Erwerbsleben scheidet, soll eine zusätzliche Rente erhalten. Das Vorsorgekonto verspricht keine feste Verzinsung. Die Idee: In guten Jahren soll ein Teil der Erträge auf der hohen Kante geparkt werden, um magere Erträge schwacher Jahre ausgleichen zu können. Das Modell des Vorsorgekontos habe laut Angaben der DRV in den vergangenen 18 Jahren eine Verzinsung von stattlichen 5,39 Prozent ergeben.

Wie gut hat Ihnen der Beitrag gefallen?

Bitte bewerten Sie mit 5 Sternen.

Weil Sie den Artikel nützlich fanden...

Folgen Sie uns in den sozialen Medien!

Es tut uns leid, dass dieser Beitrag für Sie nicht hilfreich war.

Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was verbessert werden kann.

Wie können wir den Artikel verbessern?

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

POLICEN DIREKT