Lassen Sie es mit Feuerwerk an Silvester richtig krachen

Lassen Sie es mit Feuerwerk an Silvester richtig krachen

Wer zahlt, wenn das Feuerwerk mehr kracht als gedacht? Wenn Sie an Silvester selbst Raketen zünden oder Leuchtbatterien starten wollen, dann ist eine private Haftpflichtversicherung unbedingt angeraten. Sonst bleiben Sie bei Schäden mitunter auf den Kosten sitzen und zahlen im schlimmsten Fall ein Leben lang. Aufpassen muss auch, wer nur die Korken krachen lässt. Wenn Ihr Feuerwerk nach hinten losgeht, Verletzte und Brandschäden die Folge sind, kann es teuer werden: Die Privathaftpflicht springt hier ein, wenn Sie das Feuerwerk sachgemäß gezündet haben und erlaubte Knaller und Raketen verwendet haben. Die Prüfsiegel des „BAM“ (Bundesamt für Materialforschung und Materialprüfung) oder das „CE“-Etikett (Kennzeichnung nach EU-Recht) sind deutliche Hinweise auf sichere Ware. Bis zum Alter von sieben Jahren sind Kinder per Gesetz deliktunfähig. Das bedeutet, dass hier auch die Haftpflichtversicherung nicht einspringen muss. Für Eltern besteht indes Aufsichtspflicht. Wenn der Junior unerlaubt einen Kracher zündet und es zu Schäden kommt, kann das unangenehme Folgen haben.

Für Kinder unter 12 Jahren ist an Silvester Feuerwerk tabu

nter 12-Jährigen ist es nämlich gesetzlich verboten, Feuerwerkskörper abzufeuern. Das gilt auch für vergleichsweise harmlose Knallbonbons, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk (Feuerwerk der Klasse I). Was richtig kracht und tolle Effekte bringt, ist Feuerwerkskörper der Klasse II. Die darf nur kaufen, wer 18 Jahre oder älter ist, und auch nur ab dem 29. Dezember. Geschossen darf sowieso nur am 31. Dezember und am 01. Januar. Wenn laut und bunt auch brandgefährlich zündet, ist guter Schutz gefragt. Folgende Versicherungen können außer der Privathaftpflicht nach heftigen Querschlägern oder Bränden betroffen sein:

Gesetzliche oder Private Krankenversicherung

Bei Verletzungen übernimmt auch an Silvester die Krankenversicherung die Behandlungskosten. Das gilt nicht für bleibende Schäden (siehe unten). Wenn Sie nicht selbst Verursacher eines Unfalls sind, dann holt sich Ihr Versicherer unter Umständen das Geld vom Verantwortlichen zurück.

Hausratversicherung/ Wohngebäudeversicherung

Bei Schäden an der Fassade oder am Dach, springt die Wohngebäudeversicherung ein. Auch ein gesprengter Briefkasten gehört zur Substanz und ist damit ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Sämtliche beweglichen Gegenstände sind Sache der Hausratversicherung. Das bedeutet, dass bei einem durch Feuerwerk verursachten Wohnungsbrand Fernseher, Möbel und sämtliches Inventar über die Hausratversicherung reguliert werden. Das gilt nicht, wenn Sie in der Wohnung unerlaubte Silvesterknaller gezündet haben.

Kfz-Versicherung

In der Silvesternacht zittern viele um ihr Auto, wenn Sie es nicht in einer Garage parken können. Doch in der Regel zahlt die Kaskoversicherung. Hier spielt die Höhe der Selbstbeteiligung eine zentrale Rolle. Die Teilkasko übernimmt Schäden, die durch Brände und Explosionen entstanden sind. Die Vollkaskoversicherung geht noch weiter und bietet Deckung auch bei Dellen und Kratzern, die herabfallende Raketen verursachen – das gilt auch bei mutwilligen Schäden durch Randale. Versicherungsexperten raten zur polizeilichen Schadenaufnahme. Diese erleichtere eine spätere Regulierung.

Private Unfallversicherung

Wer sich schlimm verletzt beim Umgang mit Feuerwerkskörpern, erhält Leistungen aus seiner Unfallversicherung – bei bleibenden Schäden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kommt zum Tragen, wenn die Verletzungen so dramatisch sind, dass ein Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Sie denken, Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie nur die Korken krachen lassen? Mitnichten. Wer es mit der Party übertreibt, riskiert in jedem Fall eine Anzeige wegen nächtlicher Ruhestörung. Denn entgegen weitläufiger Annahmen gilt auch am Silvesterabend die reguläre Ruhezeit von 22 Uhr. Offiziell ist dann nur Zimmerlautstärke erlaubt, auch das laute Feiern im Freien sollten Sie einschränken – die Polizei wird indes aber wohl nur bei massivster Ruhestörung vor Mitternacht ausrücken.

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