Wie schützt man sich vor Abzocke beim Ankauf von Lebensversicherungen?
Wie schützt man sich vor Abzocke beim Ankauf von Lebensversicherungen? Bei den Verbraucherschützern herrscht Einigkeit: Lebensversicherungen sollten, wenn möglich, nicht gekündigt, sondern auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen verkauft werden. Doch hier lauern auch Gefahren, vor allem von Unternehmen, die mehr versprechen, als sie halten können. Der Verkauf der Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt ist eine gute Alternative zur vorzeitigen Kündigung. Darauf weist das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in dieser Verbraucherbroschüre hin: (S. 121). Doch Vorsicht: Auf dem Zweitmarkt tummeln sich auch unseriöse Anbieter. So wird immer wieder über Betroffene berichtet, denen die Firmen zum Teil mehr als das Doppelte des Rückkaufswertes angeboten haben – und zwar in Raten. nach den ersten Ratenzahlungen existierten diese Firmen plötzlich nicht mehr und die Betroffenen blieben auf ihren Forderungen sitzen. Es handelte sich dabei in der Regel um klassische Schneeballsysteme, bei denen die Policen sofort nach Ankauf gekündigt wurden und die Ratenzahlungen mit dem Geld neuer Betrugsopfer finanziert worden sind. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spürt immer wieder neue Betrugsfirmen auf, da sie in dieser Geschäftstätigkeit unerlaubtes Einlagengeschäft und damit einen Verstoß gegen § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) sieht. Deshalb sollten Versicherte ihre Police ausschließlich an Unternehmen verkaufen, die Mitglied im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) sind. Der BVZL hat auf seiner Seite Ankaufskriterien veröffentlicht (Siehe Info-Kasten). Mitgliedsunternehmen des BVZL kaufen die Policen in der Regel zu dem Zweck auf, diese weiterzuführen und zahlen daher einen Kaufpreis von einigen Prozent über Rückkaufswert (aber keinesfalls das Doppelte). Wichtig: Die Auszahlung des Kaufpreises sollte sofort erfolgen, und nicht in Raten.
Die Tricks der unseriösen Policenankäufer
Firmen, die vorgeben, Lebensversicherungen anzukaufen und anbieten, den Kaufpreis in alternative Investments zu reinvestieren, sind in der Regel als unseriös zu bewerten, a sie durch den Ankauf der Lebensversicherung selbst keinen Kundennutzen erwirtschaften, sondern lediglich das in der Lebensversicherung gebundene Kapital für ihre eigenen Zwecke nutzen wollen. Ohnehin wäre eine solche Beratung einem Urteil des LG München zufolge grob anlegerwidrig. Solche Anbieter von „Kapitalumschichtungen“ verfügen in der Regel nicht über die dafür notwendige BaFin-Lizenz. Andere Unternehmen betonen, dass auch Sie das Geld sofort und in einer Summe auszahlen würden – dies jedoch oft unter Rückkaufswert bzw. gegen überhöhte Gebühren. Diese Firmen versprechen in der Regel, die Rückkaufswerte bei den Versicherungsgesellschaften „überprüfen“ zu lassen oder gar höhere Rückkaufswerte einzuklagen. In der Regel hört der Betroffene danach nichts mehr von dem Ankäufer. Denn selbst, wenn eine solche „Überprüfung“ wirklich stattfinden sollte – Die Rechtslage ist in Deutschland ziemlich eindeutig und lässt keine großen Spielräume, höhere Rückkaufswerte einzuklagen. Ein Trick wird auch oft in Bezug auf die Kapitalertragssteuer (KESt) angewendet. In den AGB dieser Unternehmen findet sich meist der versteckte Hinweis, dass die KESt vom Kaufpreis ganz oder teilweise abgezogen wird, obwohl sich das Unternehmen diesen Betrag vom Finanzamt zurückerstatten lassen kann. Dabei handelt es sich also ebenfalls um eine versteckte „Ankaufsgebühr“.
Übersicht – Bei diesen Ankaufsangeboten sollte man aufpassen:
Wer haftet bei Falschberatung?
Vor Gericht muss ein Anleger, der sich um sein Vermögen geprellt sieht, nachweisen, dass er falsch beraten worden ist. Hat es der betroffene Vermittler jedoch versäumt, seiner Dokumentationspflicht nachzukommen, dreht sich die Beweislast um. Der Vermittler sieht sich dann mit entsprechenden Schadensersatzforderungen konfrontiert. Dies betrifft vor allem Fälle von „Umschichtungen“ von Lebensversicherungen, bei denen Kunden zur Kündigung der Lebensversicherung gedrängt wurden, wovor schon seit Jahren BaFin und Verbraucherverbände warnen.
Verbessert das Beratungsprotokoll die Beratung?
Beratungsprotokolle an sich machen allerdings noch kein gutes Beratungsgespräch aus. Sie dienen allenfalls als gegenseitige Absicherung gegen grobe Falschberatung. In der Praxis wird das Protokoll lediglich als lästiger Zusatz-Aufwand wahrgenommen und kaum gelesen. 36% lesen sich die Protokolle erst gar nicht durch, so die Ergebnisse einer Studie der Unternehmensberatung Cofinpro aus dem Jahr 2014. In der Altersgruppe der 18 bis 34jährigen ignoriert sogar jeder Zweite das Beratungsprotokoll. Wichtiger wäre es, in die Aus- und Weiterbildung der Berater zu investieren. Gerade im Bereich Lebensversicherung ist das Wissen unzureichend. Der Hinweis auf die Möglichkeit eines späteren Verkaufs der Police auf dem Zweitmarkt beispielsweise – in Großbritannien sogar gesetzlich vorgeschrieben – unterbleibt in zu vielen Fällen und treibt die Kunden später in die teure Kündigung.
Bildung ist der beste Anlegerschutz
Der beste Anlegerschutz ist und bleibt die Bildung, erklärte der Vorsitzende des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter Deutschlands Andreas Grünewald. Einen besonderen Schwerpunkt will Grünwald dabei auf die Schulbildung in Deutschland setzen. Die Vermittlung von Finanzwissen soll auch vor Verlusten schützen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsprotokolle hält er allerdings für kontraproduktiv. Denn diese führen dazu, dass sich die Anbieter aus der Beratung zurückzögen. Bereits an Schulen sollten junge Heranwachsende zu Fragen der Finanzen und Versicherungen aufgeklärt werden, fordern immer wieder Verbände. Im Januar hatte dazu ein Tweet der Schülerin Naina für Aufsehen gesorgt, die ein Missverhältnis von praktischer und theoretischer Ausbildung in der Schule beklagte (Wortlaut siehe Info-Kasten). Schon lange fordern daher Eltern- und Schülerinitiativen die Einführung von Wirtschaft als Schulfach. Doch die Politik sträubt sich oft auch aus ideologischen Gründen dagegen. Schulen müssen nicht künftige Feinschmecker der internationalen Geldmarktsteuerung züchten, kommentierte Theo Schumacher von der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung die Initiative. Sie sollen einfach nur Antworten finden auf Fragen, wie “Wie führe ich ein Bankkonto? Welche Versicherung brauche ich? Welcher Handy-Vertrag treibt mich in den Ruin?”. Diese Art von Finanzaufklärung gehöre definitiv in den Unterricht, so Schumacher. Es ist Aufgabe der Politik, dahingehend etwas zu unternehmen.
Policen Direkt seit 2015 Mitglied in der Initiative „Gut Beraten“
Policen Direkt bietet für alle interessierten Vermittler kostenlose Online-Schulungen an. Aktuelle Schulungstermine finden sich im Portal www.zweitmarktakademie.de. Zu Beginn des Jahres 2015 ist Policen Direkt Mitglied in der Initiative „Gut Beraten“ geworden und bietet akkreditierten Maklern mit der Teilnahme an einem Webinar an, Weiterbildungspunkte zu erwerben. Diese Initiative soll dazu dienen, die Beratungsqualität insgesamt zu verbessern. Gerade im Bereich Zweitmarkt für Lebensversicherungen zahlt sich Best-Advice-Beratung aus, die zudem gemäß §60 VVG vorgeschrieben ist. Jede Lebensversicherung, die auf dem Zweitmarkt verkauft wird, anstatt sie zu kündigen, bietet dem Kunden einen mehrfachen Mehrwert in Form von Kaufpreisvorteilen und dem beitragsfreien Beibehalt eines Rest-Versicherungsschutzes gemäß AGB.
Zusammenfassung:
Verbraucherschützer empfehlen den Verkauf der Lebensversicherung
Nicht jeder Policenankäufer ist seriös
Zu unterscheiden sind „Umschichter“, die den Kaufpreis in Raten zahlen und die „Gebührenkassierer“, welche an offenen oder versteckten Gebühren verdienen
Ankaufendes Unternehmen sollte Mitglied im BVZL sein
Wer unsicher ist, sollte auf ein Beratungsprotokoll bestehen
Verbände und Initiativen fordern mehr Finanzbildung, auch schon in Schulen
Policen Direkt Mitglied in der Initiative „Gut Beraten“
Gute Zweitmarktberatung ist „Best-Advice-Beratung“
von Dipl. Betriebswirt Matthias Wühle, M.A.
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