Wassersport-Versicherung

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Sicherheit für Fans des Wassersports

Wassersportversicherung:

Empfehlenswert für motorisierte und größere Boote und Wassersportfahrzeuge

Versicherungspflicht im Ausland prüfen:

In Ländern wie Italien oder Griechenland besteht Versicherungspflicht. Prüfen Sie das vor dem Urlaub

Wassersport-Kaskoversicherung:

Schützen Sie Boot und Inventar auch bei selbstverschuldeten Schäden

Skipper-Haftpflichtversicherung:

Empfehlenswert, wenn Sie ein Boot charten

DIN Norm
Empfehlung nach DIN-Norm: „Finanzielles Grundbedürfniss“ - Dient zur Sicherung der Grundbedürfnisse eines Haushaltes. Bedarf richtet sich an staatlicher Grundversorgung.

Was ist eine Wassersportversicherung?

Besitzer von MotorbootSegelboot mit Außenbordmotor oder Jet-Ski sollten darüber nachdenken, eine entsprechende Wassersportversicherung abzuschließen. Solche Bootsversicherungen gibt es als Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung. Eine solche Absicherung ist grundsätzlich speziell für Besitzer des Wassergefährts empfehlenswert, auch wenn in Deutschland noch keine Versicherungspflicht besteht. Im Schadensfall können auf einen unversicherten Bootseigner sehr schnell Kosten in Millionenhöhe zukommen. Bei Personenschäden erhöht sich diese Summe mindestens um das geforderte Schmerzensgeld. Wer ohne Wassersportversicherung sein Wassergefährt nutzt, riskiert im Schadenfall den persönlichen finanziellen Ruin.

Wer braucht eine Wassersportversicherung?

Besitzer von Motorbooten benötigen eine Bootshaftpflichtversicherung, wenn das Boot im Wasserverkehr betrieben wird. Auch ein Segelboot oder eine Yacht sollte eine entsprechende Absicherung besitzen, auch wenn diese nicht, wie die Kfz-Haftpflichtversicherung, vorgeschrieben ist. Für Yachten eignet sich hier eine Yachtversicherung.
Über diesen Link kommen Sie zur Wassersporthaftpflichtversicherung.

Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung verzeichnet auf deutschen Gewässern immer wieder Unfälle mit Sportbooten und auch Toten. Ein kleines und leichtes Wasserfahrzeug wie ein Ruderboot, ein Tretboot oder ein Paddelboot, das ohne Motor oder Segel angetrieben wird, fällt möglicherweise unter den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung. Fragen Sie hier Ihren Versicherer oder werfen Sie einen Blick auf die Versicherungsbedingungen Ihrer privaten Haftpflichtversicherung

Hinweis:

Sollten Sie regelmäßig Boote oder Jachten chartern, ist der Abschluss einer Bootsversicherung angeraten – auch wenn Sie kein eigenes Schiff besitzen.

Welche Risiken sind versichert?

Üblicherweise werden folgende Schäden nicht von der Wassersportversicherung abgedeckt:

  • Schäden, die dem Versicherungsnehmer selbst zugefügt werden.

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch den Versicherungsnehmer

  • Schäden, die durch einen nahen Angehörigen, beispielsweise Eltern oder Kinder, verursacht werden.

  • Geldstrafen oder Bußgelder, die aus einem verursachten Schaden hervorgehen.

Achtung:

Wer nach Italien fährt, sollte die Mindestversicherungssummen im Blick behalten. Der Gesetzgeber fordert dort 5 Millionen Euro für Personen-, 1 Million Euro Versicherungssumme für Sachschäden.

Die Wassersportversicherung: in einigen europäischen Ländern Vorschrift

Wer mit seinem Boot in den europäischen Gewässern unterwegs ist, der sollte sich auf jeden Fall für eine Wassersport-Versicherung entscheiden.

Hier ist darauf zu achten, dass die Deckungssummen anderer europäischer Länder sich zumeist deutlich von den in Deutschland üblichen Absicherungshöhen unterscheiden. Das bedeutet, dass der Fall eintreten kann, dass im Schadensfall über keine ausreichende Deckung verfügt wird, da der Versicherungsschutz sich am Ort des Unfalls orientiert. Bootsbesitzer, die mit ihrem Wassergefährt in Europa unterwegs sind, sollten also darauf achten, dass in ihrer Wassersporthaftpflicht eine entsprechende Auslandsdeckung enthalten ist, der Mallorca-Police beim Kfz vergleichbar.

Tipp:

Eine Bootsversicherung bietet auch dann Versicherungsschutz, wenn ein Boot gechartert wird, selbst mit Skippern und Crew.

Folgende Wassersportversicherungen haben Versicherer im Angebot:

  • Wassersport- oder Bootshaftpflichtversicherung
  • Wassersport-Kaskoversicherung
  • Skipper-Haftpflichtversicherung
  • Spezielle Segeljachtversicherungen

Eine allgemeine Absicherung verspricht die Wassersporthaftpflicht-Versicherung. Bei neuen Booten und Schiffen empfiehlt sich der Abschluss einer Kaskoversicherung. Der Leistungsumfang variiert nach Deckung bei Sach-, Vermögens- und Personenschäden. So kann bei einem Unfall mit einem Boot die berechtigte Schadensersatzforderung schnell mehrere 100.000 Euro betragen. Der finanzielle Ruin ist ohne die entsprechende Wassersportversicherung nicht zu verhindern. Die Mindestdeckungssummen für Personenschäden und Sachschäden sollten mindestens 3 Millionen Euro betragen. Jachtversicherungen übernehmen meist auch Schäden, die beim Ziehen von Wasserskiläufern verursacht werden. Teilweise sind die Bergungskosten des Wracks inbegriffen, sowie die Kosten zur Beseitigung des Wracks. Bedingung: Die Hebung und/oder die Wrackbeseitigung ist von der zuständigen Behörde angeordnet. Hier ist die Erstattung in der Regel begrenzt.

Was kostet die Versicherung

Was kostet eine Wassersportversicherung?

Der Preis der Wassersportversicherung richtet sich danach, ob Sie einen Haftpflicht-Basisschutz oder eine Kaskovariante wählen. Zudem entscheidet auch die Größe des Bootes bzw. die Motorisierung sowie die Deckungssumme über die Kosten. Wird ein Segelboot versichert, dann spielt auch die Fläche der Segel eine entscheidende Rolle bei der Berechnung des Tarifs. Wird eine Kaskodeckung gewählt, dann kann die Höhe des Beitrages durch den Selbstbehalt beeinflusst werden. Von den meisten Versicherungsunternehmen wird der Kaskotarif anhand des Zeitwerts des zu versicherten Bootes sowie des gewünschten Geltungsbereiches berechnet. Wassersportversicherungen für kleinen Boote gibt es bereits ab 40 Euro. Je nach Größe und Deckungsumgang können diese Kosten aber auch 1.000 Euro deutlich überschreiten. Für eine Vollkaskoversicherung sollten Sie mit mindestens 250 Euro rechnen. Besser ausgestattete Boote kosten hier schnell mehrere Tausend Euro.

Die Arten der Wassersportversicherung im Überblick

Die Wassersporthaftpflicht

Bei der Wassersporthaftpflicht handelt es sich um die Basis-Absicherung. Sie kommt für Schäden auf, die man selbst oder andere mit dem Wassersportgerät an Dritten verursacht haben. Von der Versicherung werden die Kosten für verschuldete Personen, – Sach- oder Vermögensschäden übernommen, und zwar bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Selbst Gewässerschäden sind abgedeckt.

Die Skipper-Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für Skipper übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die vom Boots- bzw. Schiffs-Führer verursacht wurden. Diese besondere Wassersportversicherung ist dann sinnvoll, wenn man selbst Skipper eines gecharterten Bootes ist. In dem Fall ist nämlich derjenige, der das Boot gechartert hat, verantwortlich für das Boot und die Crew und damit auch im vollen Umfang für Schäden haftbar.

Die Wassersportkaskoversicherung

Der Bootshalter wird von der Wassersportkaskoversicherung vor Schäden geschützt, die an seinem eigenen Wassergefährt entstehen können. Diese können beispielsweise durch einen Unfall oder Naturgefahren wie einen Blitzeinschlag oder einen Sturm entstehen. Selbst eine Explosion oder Diebstahl auf dem Boot sind durch die Wassersportkaskoversicherung abgedeckt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden durch Selbstverschulden oder Fremdverschulden entsteht – der Versicherungsschutz greift. Damit sind auch Schäden durch Dritte abgedeckt. Auf Wunsch können in der Wassersportkaskoversicherung auch noch weitere Bestandteile des Boots wie beispielsweise ein Beiboot mitversichert werden. Das ist bei der Wassersporthaftpflichtversicherung nicht möglich. Selbst Entsorgungskosten oder Wrackbergungen sind bei einer Wassersportkaskoversicherung enthalten. Zudem wird von einigen Versicherungen auch noch Kaskoschutz für die Lagerung in Werften oder Docks angeboten.

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Häufige Fragen zur Wassersportversicherung

Wenn für das Boot eine Kaskoversicherung besteht, dann sollte die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Bootes entsprechen. Oft wird die sogenannte „Feste Taxe“ vereinbart. Sollte es zu einem Totalverlust kommen, dann erhält der Bootsbesitzer die Versicherungssumme, die in der Police vereinbart ist. Dabei sollte stets ein Blick in die AGB geworfen werden, denn bei vielen Gesellschaften wird die Taxe nur einen gewissen Zeitraum geboten. Wenn dieser verstrichen ist, wird von der Versicherung überprüft, ob die versicherte Summe und der aktuelle Bootswert auch übereinstimmen.

Einige Versicherer bieten für Bootsvollkasko und Wassersporthaftpflichtversicherung Schadensfreiheitsklassen und –rabatte an. Sollte bis Ende eines Versicherungsjahres kein Schaden erfolgt sein, wird der Bootseigner für das folgende Jahr in eine bessere SF-Klasse eingestuft. Doch wie bei der Kfz-Versicherung erfolgt im Schadenfall eine Rückstufung.

Möchte der Bootseigner eine Wassersportversicherung abschließen, dann muss er auch das Fahrgebiet angeben. Dieses ist aufgeteilt in: Deutsche Binnengewässer ohne Rhein, alle deutschen Binnengewässer, ein Binnensee in Deutschland, Niederlande, Belgien, Frankreich, Schweiz, Italien, Österreich, Flüsse und Binnengewässer in Europa – inkl. Nordsee, Ostsee und Atlantik. Auch Bootsfahrten auf dem Mittelmeer können versichert werden.

Ganz besonders Boote, die im Ausland vor Anker liegen, können unter Umständen nicht versichert werden. Hier kann sich ein Vergleich besonders lohnen. Während ein Versicherer die Deckung kategorisch ausschließt, ist ein anderer bereit, entsprechende Boote zu versichern.

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