Standmitteilungen in der Lebensversicherung 2022

Studie von Policen Direkt: Verbesserte Qualität, aber weiterhin Probleme bei Verständlichkeit

  • 70 von 74 Lebensversicherern erfüllen die  geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen vollständig

  • 56 Gesellschaften erfüllen dazu die BaFin-Anforderungen zu den Bewertungsreserven

  • 20 Lebensversicherer teilen Ihren Kunden diese Pflichtangaben und sämtliche weitere notwendigen Angaben zur Transparenz mit

Verbesserte Qualität, aber weiterhin Probleme bei der Verständlichkeit

Die Standmitteilungen, die jährlichen Infobriefe, die deutsche Lebensversicherer verschicken, erfüllen nun fast überall eindeutig die gesetzlichen Vorgaben. Es zeigt sich jedoch, dass trotz zahlreicher Informationen wichtige Werte nicht leicht zu berechnen oder nicht nachvollziehbar sind. So bleibt bei mehreren Versicherern der Nutzwert der Standmitteilungen eingeschränkt, da z.B. die garantierten Ablaufleistungen oder die Höhe der kompletten Bewertungsreserven nicht direkt ersichtlich sind.

Warum sind Standmitteilungen in der Lebensversicherung wichtig?

Die zentrale Frage der Vorsorgesparer: Reicht die private Lebensversicherung, die Rentenlücke zu schließen? Wer eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen hat, will verstehen, welche Leistungen sein Vertrag hat. Kunden haben einen Anspruch darauf, regelmäßig über den Stand ihres Vertrags informiert zu werden. Erst seit 1994 sind Lebensversicherer überhaupt erst verpflichtet, Ihre Kunden regelmäßig zu informieren. Einzige Pflichtangabe bis 2018: die erreichten garantierten Überschüsse. Weitere Informationen waren freiwillig. Standmitteilungen haben deswegen in vielen Fällen ihren Zweck nicht erfüllt. Wer wissen wollte, was seine Lebensversicherung wert ist, musste mitunter beim Versicherer nachfragen und einen Taschenrechner zur Hilfe nehmen. Diesem Wildwuchs sollte die Änderung des §155 VVG ein Ende setzen.

Achtung:

Seit Juli 2018 gelten für Lebensversicherer wesentlich strengere Veröffentlichungspflichten. Jetzt müssen Versicherer ihren Kunden die Todesfall-Leistung, garantierte Ablaufleistung, die garantierte Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung und den aktuellen Auszahlungsbetrag (Rückkaufswert) mitteilen.

Policen Direkt interessiert als größter institutioneller Versicherungsnehmer der Stand der Umsetzung und untersucht deswegen die Standmitteilungen der deutschen Lebensversicherer. Im Folgenden finden Sie die Ergebnisse der laufend aktualisierten großen Transparenz-Studie zu den Standmitteilungen in der Übersicht.

Henning Kühl, Leitender Aktuar Policen Direkt und Versicherungsmathematiker (DAV)
Erneut haben weitere Versicherer die Informationen in ihren jährlichen Mitteilungen erweitert. Der Umfang der Dokumente ist inzwischen überwiegend völlig ausreichend. Allerdings sollten die erforderlichen Werte nicht nur vorhanden sein, sondern auch transparent und verständlich vorliegen.
Henning Kühl, Leitender Aktuar Policen Direkt und Versicherungsmathematiker (DAV)

Generell hat sich für Kühl bei der neuen Auswertung gezeigt, dass "mehr nicht automatisch besser bedeutet. Die Überschussmitteilungen dürfen auch nicht mit Informationen überladen werden. Je mehr Informationen ein Dokument enthält, desto schieriger ist es oft, diese zu verstehen. "

Einige beschränken sich dann aber auf die Pflichtangaben, weshalb diese Versicherer keine Bonuspunkte erhalten. Andere haben teils aufwändige und umfangreiche Infobriefe gestaltet, die allerdings nicht immer einen Mehrwert für den Kunden bringen.

Kühl: "Die Werte sollten verständlich und vollständig, am besten jeweils tabellarisch dargestellt werden. Jeder Kunde sollte nicht nur direkt erkennen können, wie hoch der erreichte Überschuss seines Vertrages aktuell ist, sondern auch wie hoch der erreichte Überschuss zum Ablauftermin ist, unabhängig von einer zukünftigen Beitragszahlung. "

Analyse der Standmitteilungen der Lebensversicherer 2022

Lesen Sie im Folgenden, welche Versicherer die gesetzliche Informationspflicht besonders transparent erfüllen und ihren Kunden darüber hinaus wichtige Informationen mitteilen.

Gesellschaft Marktanteil Mindestanforderungen Wichtige Infos Bonus Gesamt Verständlichkeit
Allianz Lebensversicherungs-AG 28,08% 55,0/57,0 18,8/30,0 10 83,75
Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. 2,82% 57,0/57,0 30,0/30,0 16 103,00
Athora Lebensversicherung AG 0,17% 55,0/57,0 27,5/30,0 7 89,50
AXA Lebensversicherungs AG 2,65% 57,0/57,0 30,0/30,0 8 95,00
Barmenia Lebensversicherung a.G. 0,27% 54,8/57,0 27,5/30,0 12 94,25
Basler Lebensversicherungs-AG 0,53% 49,0/57,0 20,0/30,0 13 82,00
Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. 0,11% 55,0/57,0 27,5/30,0 10 92,50
Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG 2,91% 56,0/57,0 25,0/30,0 12 93,00
BL die Bayerische Lebensversicherung AG 0,34% 56,0/57,0 27,5/30,0 14 97,50
Concordia oeco Lebensversicherungs-AG 0,18% 57,0/57,0 25,0/30,0 38 120,00
Condor-Lebensversicherungs-AG 0,33% 44,5/57,0 17,5/30,0 8 70,00
Continentale Lebensversicherung AG 0,91% 54,8/57,0 25,0/30,0 16 95,75
Cosmos Lebensversicherungs-AG 2,14% 54,8/57,0 25,0/30,0 12 91,75
Credit Life AG 0,19% 54,0/57,0 20,0/30,0 12 86,00
DBV Lebensversicherung (NL der AXA LV AG) 0,00% 57,0/57,0 30,0/30,0 4 91,00
Debeka Lebensversicherungsverein a.G. 3,84% 55,0/57,0 30,0/30,0 13 98,00
Deutsche Ärzteversicherung AG 0,64% 57,0/57,0 30,0/30,0 8 95,00
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG 0,48% 57,0/57,0 25,0/30,0 12 94,00
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a.G. 0,35% 57,0/57,0 25,0/30,0 12 94,00
Dialog Lebensversicherungs-AG 0,31% 31,5/57,0 5,0/30,0 4 40,50
Entis Lebensversicherung AG 0,06% 51,5/57,0 17,5/30,0 1 70,00
Ergo Lebensversicherung AG 1,89% 55,0/57,0 27,5/30,0 8 90,50
Ergo Vorsorge Lebensversicherung AG 0,86% 57,0/57,0 25,0/30,0 12 94,00
Europa Lebensversicherung AG 0,38% 54,8/57,0 25,0/30,0 16 95,75
Frankfurt Münchener Lebensversicherung AG 0,16% 57,0/57,0 22,5/30,0 8 87,50
Frankfurter Lebensversicherung AG 0,06% 50,5/57,0 22,5/30,0 4 77,00
Generali Deutschland Lebensversicherung AG 5,54% 53,0/57,0 17,5/30,0 18 88,50
Gothaer Lebensversicherung AG 1,33% 43,5/57,0 16,3/30,0 8 67,75
Hannoversche Lebensversicherung AG 1,04% 42,0/57,0 27,5/30,0 16 85,50
HanseMerkur Lebensversicherung AG 0,66% 49,3/57,0 22,5/30,0 12 83,75
HDI Lebensversicherung AG 1,67% 56,0/57,0 20,0/30,0 20 96,00
Heidelberger Lebensversicherung AG 0,68% 51,5/57,0 17,5/30,0 0 69,00
Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG 0,30% 48,5/57,0 22,5/30,0 1 72,00
HUK-Coburg-Lebensversicherung AG 0,66% 57,0/57,0 30,0/30,0 16 103,00
Ideal Lebensversicherung a.G. 0,40% 55,0/57,0 25,0/30,0 10 90,00
Inter Lebensversicherung AG 0,10% 55,0/57,0 30,0/30,0 1 86,00
InterRisk Lebensversicherungs-AG 0,10% 54,8/57,0 27,5/30,0 12 94,25
Itzehoer Lebensversicherung AG 0,05% 52,8/57,0 27,5/30,0 3 83,25
Landeslebenshilfe V.V.a.G. 0,01% 57,0/57,0 12,5/30,0 0 69,50
Lebensversicherung von 1871 a.G. München 0,68% 57,0/57,0 25,0/30,0 5 87,00
LVM Lebensversicherungs-AG 0,83% 55,0/57,0 13,8/30,0 11 79,75
Mecklenburgische Lebensversicherungs-AG 0,12% 55,0/57,0 27,5/30,0 12 94,50
neue Leben Lebensversicherung AG 0,80% 57,0/57,0 25,0/30,0 16 98,00
Nürnberger Beamten Lebensversicherung AG 0,04% 54,8/57,0 26,3/30,0 10 91,00
Nürnberger Lebensversicherungs AG 2,33% 54,8/57,0 26,3/30,0 10 91,00
Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg 0,24% 56,0/57,0 25,0/30,0 12 93,00
Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig 0,17% 56,0/57,0 25,0/30,0 8 89,00
Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt 0,17% 57,0/57,0 25,0/30,0 25 107,00
PB Lebensversicherung AG 0,78% 56,0/57,0 17,5/30,0 20 93,50
PB Lebensversicherung AG (ehemalige BHW) 0,00% 57,0/57,0 22,5/30,0 16 95,50
Presseversorgungswerk 0,00% 57,0/57,0 18,8/30,0 7 82,75
Provinzial Lebensversicherung Hannover 0,63% 57,0/57,0 25,0/30,0 25 107,00
Provinzial NordWest Lebensversicherung AG 1,47% 45,2/57,0 27,5/30,0 9 81,70
Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG 1,15% 54,8/57,0 15,0/30,0 2 71,75
Proxalto Lebensversicherung AG 2,49% 57,0/57,0 25,0/30,0 12 94,00
R+V Lebensversicherung a. G. 0,17% 49,0/57,0 20,0/30,0 8 77,00
R+V Lebensversicherung AG 7,06% 49,0/57,0 20,0/30,0 8 77,00
Saarland Lebensversicherung AG 0,15% 56,0/57,0 22,5/30,0 12 90,50
Signal Iduna Lebensversicherung a.G. 1,19% 57,0/57,0 30,0/30,0 1 88,00
Sparkassen-Versicherung Sachsen Lebensversicherungs AG 0,57% 54,8/57,0 25,0/30,0 6 85,75
Stuttgarter Lebensversicherungs AG 0,62% 55,0/57,0 15,0/30,0 12 82,00
Süddeutsche Lebensversicherung AG 0,03% 57,0/57,0 22,5/30,0 4 83,50
SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG 1,75% 49,0/57,0 22,5/30,0 9 80,50
Swiss Life AG. Niederlassung für Deutschland 1,23% 51,0/57,0 20,0/30,0 8 79,00
Targo Lebensversicherung AG 1,08% 55,0/57,0 22,5/30,0 4 81,50
uniVersa Lebensversicherung a.G. 0,13% 57,0/57,0 28,8/30,0 12 97,75
Vereinigte Postversicherung Lebensversicherung AG 0,38% 57,0/57,0 27,5/30,0 9 93,50
Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung AG 0,17% 54,8/57,0 27,5/30,0 16 98,25
VICTORIA Lebensversicherung AG 0,57% 56,0/57,0 30,0/30,0 8 94,00
Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. 1,56% 52,8/57,0 23,8/30,0 9 85,50
WGV-Schwäbische Lebensversicherung AG 0,04% 44,5/57,0 20,0/30,0 9 73,50
Württembergische Lebensversicherung AG 2,12% 54,8/57,0 21,3/30,0 14 90,00
WWK Lebensversicherung a.G. 1,18% 57,0/57,0 22,5/30,0 9 88,50
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG 3,27% 57,0/57,0 21,3/30,0 14 92,25
Info:

Die Details zu den einzelnen Versicherungsgesellschaften finden Sie durch Klick auf den Unternehmensnamen. Einheitliche Begriffe sind gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Die Ergebnisse der Transparenzstudie im Überblick

  • 70 Lebensversicherer erfüllen die seit 1. Juli 2018 geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen vollständig. (Stand 09.03.2022)
  • 56 Lebensversicherer erfüllen dazu sämtliche Anforderungen zu den Bewertungsreserven.
    Policen Direkt  hat untersucht, ob die Lebensversicherer die Vorgaben der BaFin zu den Bewertungsreserven Werte vollständig, stichtagsgenau und verständlich umgesetzt haben.
  • 20 teilen ihren Kunden sämtliche Pflichtangaben und alle darüber hinaus notwendigen Angaben für die Transparenz mit.

    Gesellschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen und sämtliche wichtigen Infos mitteilen, erhalten insgesamt 87 Punkte.

  • 14 Versicherer informieren zur Nachhaltigkeit bei den Kapitalanlagen.

Dass weitere Gesellschaften die Punktzahl erreichen, liegt daran, dass auch Punkte für Bonus-Angaben vergeben werden. Das sind zusätzliche Angaben zu Themen wie Vertragskosten, Abrufbedingungen oder Informationen zu den Zusatzversicherungen.

Insgesamt kommen so 43 (2021: 36) Gesellschaften auf 87 Punkte. Der Durchschnitt beträgt 87 Punkte.

Info:

20 Versicherer teilen ihren Kunden die Pflichtangaben und sämtliche zusätzlichen wichtigen Informationen mit.

Seit der Überarbeitung der Standmitteilungen profitieren die Versicherten von besseren, verständlicheren und umfangreicheren Informationsschreiben. Standmitteilungen erfüllen dann ihren Zweck aber nicht, wenn einzelne Versicherer die Neuregelung des §155 VVG nicht im Sinne der Kunden auslegen. Darüber hinaus gibt es Gesellschaften, die ihrer gesetzlichen Veröffentlichungspflicht zwar nachkommen, aber von weiteren sinnvollen Angaben für die Bewertung absehen.

„Die neuen Vorschriften haben nicht zu einem einheitlichen Standard geführt, weil die Angabe weiterer wichtiger Informationen und deren Darstellung weiter im Ermessen der Versicherer liegen“, erklärt Henning Kühl, Chefaktuar von Policen Direkt und Versicherungsmathematiker (DAV) die großen Qualitätsunterschiede. „Genau wie es Versicherer gibt, die die neue Verordnung für eine Qualitätsoffensive genutzt haben, gibt es auch Versicherer, die nur die Informationen mitteilen, zu denen sie nach eigener Auffassung verpflichtet sind.“

Ebenfalls im Blick: Mängel bei weiteren Transparenzpflichten

Auch dieses Jahr hat Policen Direkt auch untersucht, ob Lebensversicherer ihre Kunden mit den jährlich verschickten Dokumenten gesetzeskonform darüber informieren, wie sie an den Überschüssen beteiligt werden.

Laut Mindestzuführungsverordnung (MindZV) §15 sind die Versicherungsnehmer auf diese Veröffentlichung der Ertragsquellen unter Angabe der Fundstelle hinzuweisen.

67 von 74 Gesellschaften kommen dieser Pflicht tadellos nach. Laut Mindestzuführungsverordnung (MindZV) §15 sind die Kunden auf diese Veröffentlichung unter Angabe der elektronischen Fundstelle hinzuweisen. Einige Gesellschaften weisen im Zuge dieser Hinweispflicht zudem darauf hin, wo ihre Nachhaltigkeits-, Solvenz- und Geschäftsberichte zu finden sind. Policen Direkt untersucht deren Ausgestaltung im Rahmen der Studie zu den Ertragsquellen gesondert.

"Immerhin lässt sich mit diesen Zahlen illustrieren, wie ein Unternehmen aktuell angesichts der Garantielast seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt", erklärt Henning Kühl. "Offenbar werden diese wichtigen Informationen leider nur in geringem Umfang nachgefragt. Dass  Verlinkungen zu den Ertragsquellen nach einer Überarbeitung der Webseite oft nicht mehr funktionieren, spricht nicht für ein großes allgemeines Interesse für diese Daten. "

Welche Informationen muss der Versicherer mitteilen?

Die Neuregelung des §155 VVG, die seit 1. Juli 2018 gilt, ist ein Riesenfortschritt für alle Versicherungsnehmer, die auf Produkte der kapitalbildenden Lebensversicherung setzen. Jetzt müssen Versicherer über die folgenden Punkte informieren:

  • Todesfall-Leistung,

  • garantierte Ablaufleistung,

  • garantierte Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung

  • und aktueller Auszahlungsbetrag des Vertrages.

  • Für Neuabschlüsse sind zudem die eingezahlten Beiträge aufzuschlüsseln.

Weitere Pflichtangaben zu den Bewertungsreserven waren zwar nicht Teil der Gesetzgebung. Offenbar scheint hier aber die Versicherungsaufsicht BaFin einer Auslegungsentscheidung von 2016 Nachdruck verliehen zu haben. Sehr viele Versicherer, die hier bisher keine Angaben gemacht haben, teilen ihren Kunden jetzt die gesamte aktuelle Höhe der Beteiligung an den Bewertungsreserven mit, nicht länger etwa nur die Mindestbeteiligung. Die Informationspflichten der Lebensversicherer während der Vertragslaufzeit hatten sich vor der Neuregelung auf die Angabe der bisher erreichten Überschüsse beschränkt. Seit 1994 mussten die Lebensversicherungsgesellschaften überhaupt erst eine „jährliche Mitteilung über den Stand der Überschussbeteiligungen in der Lebensversicherung“ machen (§10a, Abs. 1 VAG). 

Info:

Vor der gesetzlichen Neuregelung ließen einige Versicherer ihre Kunden darüber im Dunkeln, was Ihnen bei vorzeitiger Kündigung zusteht. Dies gilt insbesondere für Rentenversicherungen, wo Kunden auch nur auf die Beitragsrückgewähr verwiesen wurde anstatt ihnen eine Todesfallleistung zu nennen. Kaum einer setzte seine Kunden über die beitragsfreie Ablaufleistung in Kenntnis. Keiner hat von sich aus die in den Vertrag eingezahlten Beiträge genannt.

Wie wichtig hier aber Transparenz ist, zeigt sich aktuell: Verbraucher sind darauf angewiesen, fundierte Entscheidungen zu ihren Verträgen treffen zu können. Die Corona-Pandemie und ihre Folgen führen weiterhin zu erhöhtem Liquiditätsbedarf. „Nur wer weiß, was sein Vertrag heute wert ist und was er jetzt und später damit sicher erzielen kann, und die ihm zur Verfügung stehenden Alternativen kennt, kann eine bewusste Entscheidung über seine Lebensversicherung treffen. ,, sagt Kühl weiter.

Warum hat Policen Direkt die Standmitteilungen eingehend untersucht?

Die Neufassung des §155 VVG verbessert die Transparenz. Details der Darstellung sind aber auch künftig nicht näher geregelt. So muss der Versicherer keine Auskunft darüber geben, wie sich einzelne Werte zusammensetzen.

Zahlreiche Faktoren über die gesetzlichen Mindestangaben hinaus sind unerlässlich dafür, dass die jährlichen Informationen nicht nur vollständig und korrekt, sondern auch nachvollziehbar und verständlich sind. Das versetzt den Verbraucher auch in die Lage, fundierte Entscheidungen zu ihrer Lebensversicherung – etwa über das Behalten oder das Verkaufen der Police – zu treffen. Ob und wie unsichere Bestandteile dargestellt werden müssen, ist dabei nur ein wichtiger nicht näher durch das neue Gesetz geregelter Punkt. Aufgrund der Vielfalt der Lebensversicherungsprodukte würde sich auch einheitliche Darstellung der unsicheren Überschüsse schwierig gestalten. Auch auf die Darstellung von möglicherweise wichtigen Zusatzversicherungen geht das Gesetz ebenfalls nicht ein.

Info:

Anhand eines umfangreichen Anforderungskataloges hat Policen Direkt deshalb analysiert, inwieweit die Standmitteilungen der deutschen Lebensversicherer vollständig und verständlich sind. Der Schwerpunkt der Studie liegt auf klassischen Lebensversicherungen.

Nur so können Versicherer Missverständnissen, Fehlinterpretationen und nicht zuletzt auch negativer Berichterstattung vorbeugen. Hintergrund: Seit mehr als 15 Jahren untersucht Policen Direkt, mittlerweile als Marktführer im Zweitmarkt für Lebensversicherungen, Standmitteilungen der Lebensversicherungen. Weit mehr als 300.000 Policen wurden geprüft, weit über 30.000 Verträge jahrelang im Bestand verwaltet. Die Expertise als größter institutioneller Versicherungsnehmer liegt damit auf der Hand: 

  • Policen Direkt verwaltet einen Bestand von derzeit 12.000 Lebensversicherungen aller Gesellschaften und deren gängigste Tarifvarianten. Der Marktüberblick zu den Standmitteilungen der Lebensversicherer ist damit umfassend.

  • Ein Vergleich über mehrere Jahre ist möglich.

  • Wenn Versicherer ihre Mitteilungen überarbeiten, bekommt Policen Direkt das als Kunde unmittelbar mit. Es liegt so in der Regel die aktuelle Version des Infobriefes vor.

Erläuterungen zur Studie: Wie hat Policen Direkt getestet?

Die große Transparenzanalyse zur Standmitteilung umfasst vier Bereiche:

1.) Im ersten Bereich geht es um die gesetzlichen Mindestanforderungen an die jährliche Information der Versicherer laut §155VVG. An dieser Stelle bewertet Policen Direkt auch, inwieweit die Vorgaben der BaFin zu den Bewertungsreserven erfüllt sind.

Zur Bewertung:

Für jede der fünf bewerteten gesetzlichen Pflichtangaben (Todesfallleistung, Rückkaufswert, Garantierte Ablaufleistung, Garantierte Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung, Angaben nach MindZV) gibt es 9 Punkte und für die Bewertungsreserven sind 12 Punkte möglich, so dass maximal 57 Punkte möglich sind.

2.) Der zweite Bereich geht ein auf wichtige optionale Angaben in den Infobriefen. Henning Kühl hält diese für notwendig, damit sich Versicherte ein aussagekräftiges Bild ihrer Altersvorsorge machen können. Diese Auslegung und Expertise war bereits eingegangen in die Entwicklung von Lectus, der Muster-Standmitteilung des Bundesverbandes Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) und deckt sich in vielen Punkten mit den Vorstellungen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV). Der hatte im Frühjahr 2016 einen Vorschlag gemacht, wie eine ordentliche Standmitteilung aussehen könnte. Diese sogar sprachwissenschaftlich geprüfte Empfehlung wurde bis dato von den Versicherern weitgehend als unverbindlicher Vorschlag behandelt.

Zur Bewertung:

Die sechs weiteren wichtigen Angaben (Todesfallleistung vollständig, Prognostizierte Ablaufleistung, Einzelangabe der noch unsicheren Werte in der Ablaufleistung, Angaben zu Zusatzversicherungen, Höhe einer gebildeten Anwartschaft) werden mit jeweils 5 Punkten belohnt, so dass hier insgesamt 30 Punkte zu vergeben sind.

3.) Im dritten Bereich untersucht Policen Direkt , inwieweit ein Versicherer weitere sinnvolle optionale Angaben macht. Hier geht es beispielsweise um den Wert von Zusatzversicherungen zum Stichtag, laufende Vertragskosten oder Angaben zur Steuer, die beim jeweiligen Leistungsfall zu zahlen ist. Diese Bonus-Angaben gehen mitunter weit über den allgemeinen Standard hinaus, sind aber sinnvolle Ergänzungen einer guten Standmitteilung. Es wurden nur Angaben aufgeführt, zu denen es auch Versicherer gibt, die sie ihren Kunden mitteilen.

Zur Bewertung:

Für jede Bonus-Angabe gibt es 4 Punkte.

4.) Der vierte Bereich der Transparenzanalyse widmet sich der Verständlichkeit der Standmitteilung. Hier geht es um Umfang, Textqualität, um verständliche Vertragswerte und darum, ob der Versicherer einzelne Begriffe gesondert erklärt. Versicherer, die hier negativ auffallen, erhalten nicht den vollen Wert.

Zur Bewertung:

Aus diesen vier Punkten ergibt sich eine positive, neutrale oder negative Bewertung dieser Abteilung. Der vierte Bereich geht nicht in die Punktewertung der Transparenzanalyse ein.

Weitere mögliche Untersuchungsparameter wie

  • Angaben zur Kapitalanlage

  • Aufschlüsselung der Beitragsbestandteile

sind nicht in die Punktebewertung der Studie mit eingegangen. Das gilt ebenso für die gesetzliche Hinweispflicht darauf, wenn sich die Ablaufprognose ändert.

Gesetzliche Mindestanforderungen

  • Todesfallleistung

  • Auszahlungswert

  • Garantierte Ablaufleistung bei beitragspflichtiger Fortführung

  • Garantierte Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung

  • Hinweise zur MindZV

  • Beteiligung an den Bewertungsreserven

  • a) Explizite Angabe der Höhe

  • b) Vollständige Höhe zum Stichtag

  • c) Wert muss nicht gesucht oder berechnet werden (Verständlichkeit)

Wichtige optionale Angaben

  • Vollständige Rückkaufswertangaben mit allen Einzelwerten

  • Vollständige Angabe der Todesfallleistung

  • Angabe der noch unsicheren Werte in der Ablaufleistung

  • Angaben über vorhandene Zusatzversicherungen und die Auszahlungshöhe im entsprechenden Leistungsfall

  • Mögliche Höhe der Anwartschaft bei Renten mit begrenztem Rückkaufswert

  • Prognostizierte Ablaufleistung bei beitragspflichtiger Fortführung

Optionale Angaben (Bonus)

  • Allgemeine Vertragsdaten

  • Aktuelle Überschussbeteiligung

  • Kosten des Vertrages im laufenden Jahr

  • Weitere Ablaufwerte

  • Angabe zur Höhe der künftigen Teilauszahlungen

  • Prognostizierte beitragsfreie Ablaufleistung

  • Todesfallleistung bei Beitragsfreistellung

  • Höhe der voraussichtlichen Steuer im Leistungsfall

  • Summer der bisher eingezahlten Beiträge

  • Rückkaufswert der Zusatzversicherungen

  • Zusatzversicherungen nach Beitragsfreistellungen

  • Alternativhinweis

  • Prognostizierte Abruftermine, Abrufbarkeit und Abrufwerte

Verständlichkeit

  • Umfang

  • Text

  • Vertragswert

  • Glossar

Quelle: Policen Direkt GmbH.

Hinweis: Unser Anspruch ist es, mit unseren Transparenzanalysen und Studien den bestmöglichen Marktüberblick zu liefern. Die Daten beruhen auf Angaben Dritter, insbesondere der jeweiligen Anbieter, und wurden sorgfältig zusammengetragen und aufbereitet. Die Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH übernimmt für die Richtigkeit der Angaben und die Vollständigkeit der Studien und Analysen keine Gewähr. Das gilt auch für zwischenzeitliche Änderungen. Irrtümer und Übermittlungsfehler bleiben vorbehalten. Für die unsachgemäße Weiterverwendung übernimmt Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH keine Haftung. Unsere Transparenzanalysen und Studien stellen auch keine Versicherungsberatung, Anlage- oder Rechtsberatung oder sonst einen Rat oder eine verbindliche Auskunft dar.

Max Ahlers
Wir verwalten rund 12.000 Lebensversicherungsverträge im Wert von knapp 1 Mrd. Euro und sind damit größter institutioneller Versicherungsnehmer in Deutschland. Für den nachhaltig erfolgreichen Ankauf von Lebensversicherungen sind für uns die Transparenzdaten deutscher Lebensversicherer extrem wichtig. Wir müssen nämlich neben individuellen Vertragsdaten auch die langfristige Sicherheit der Versicherer im Auge haben. Um für mehr Transparenz in der Versicherungsbranche zu sorgen, teilen wir unsere Analysen zu den Standmitteilungen, zur laufenden Verzinsung, zur Mindestbeteiligung an den Ertragsquellen und zu den Solvenzquoten mit der Öffentlichkeit. Wir betreiben damit ein Stück weit Verbraucherschutz aus Geschäftsinteresse.
Max Ahlers

Geschäftsführer, Policen Direkt-Gruppe

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