Feuerwerk an Silvester: Lassen Sie es richtig krachen

Feuerwerk an Silvester: Lassen Sie es richtig krachen

Wo darf an Silvester Feuerwerk gezündet werden und wo ist es verboten? Was kann passieren, wenn Raketen und Böller falsch zünden? Welche Versicherung im Schadenfall bezahlt und was Sie sonst noch beachten sollten, lesen Sie im Policen Direkt-Check.

Die Innenstadt von Hannover bleibt in diesem Jahr böllerfrei. Auch Bremen, Düsseldorf und viele weitere Städte haben Verbote erlassen.

Achtung:

Wenn Sie in einer Stadt Silvester feiern, prüfen Sie vorab, ob privates Feuerwerk überhaupt gestattet ist. Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen pyrotechnische Gegenstände abzufeuern.

Unter 12-Jährigen ist es gesetzlich verboten, Feuerwerkskörper abzufeuern. Das gilt selbst für Knallbonbons, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk (Feuerwerk der Klasse I). Was richtig kracht und tolle Effekte bringt, sind Feuerwerkskörper der Klasse II. Die darf nur kaufen, wer 18 Jahre oder älter ist, und auch nur ab dem 28. Dezember. Geschossen darf sowieso nur am 31. Dezember und am 01. Januar. Lesen Sie hier, welche Versicherungen bei Schäden mit Feuerwerk wichtig werden können:

1. Private Haftpflicht zahlt nur bei sachgemäßem Gebrauch

Auch in der Silvesternacht gilt das Verursacherprinzip. Wer jemandem mit einem Feuerwerkskörper Schaden zufügt, haftet. Wenn Sie an Silvester selbst Raketen zünden oder Leuchtbatterien starten wollen, dann ist eine private Haftpflichtversicherung deswegen unbedingt angeraten. Sonst bleiben Sie bei Schäden mitunter auf den Kosten sitzen und zahlen im schlimmsten Fall ein Leben lang. Die Privathaftpflicht springt hier ein, wenn Sie das Feuerwerk sachgemäß gezündet haben und zugelassene Knaller und Raketen verwendet haben.

Wichtig:

Achten Sie beim Kauf des Feuerwerks auf die Prüfsiegel des „BAM“ (Bundesamt für Materialforschung und Materialprüfung) oder das „CE“-Etikett (Kennzeichnung nach EU-Recht). Nur diese Böller sind vom Gesetzgeber erlaubt.

Bis zum Alter von sieben Jahren sind Kinder per Gesetz deliktunfähig. Das bedeutet, dass hier auch die Haftpflichtversicherung nicht einspringen muss. Wenn der Junior unerlaubt einen Kracher zündet und es zu Schäden kommt, kann das deshalb unangenehme Folgen haben. Denn für Eltern besteht Aufsichtspflicht. Leistungsfähige Tarife der Privaten Haftpflichtversicherung schließen auch Schäden durch deliktunfähige Kinder ein. Mit dem kostenfreien und unverbindlichen Policen Direkt Experten-Check finden Sie heraus, ob Ihre Versicherung hier auf dem aktuellen Stand ist.

2. Krankenversicherung zahlt nicht für bleibende Schäden

Bei Verletzungen übernimmt auch an Silvester die Krankenversicherung die Behandlungskosten. Wenn Sie nicht selbst Verursacher eines Unfalls sind, dann holt sich Ihr Versicherer unter Umständen das Geld vom Verantwortlichen zurück. Kein Schutz dagegen besteht für die finanziellen Auswirkungen von bleibenden Schäden. Hierfür benötigen Sie eine private Unfallversicherung.

3. Bei schweren Verletzungen: Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer sich schlimm verletzt beim Umgang mit Feuerwerkskörpern, erhält bei bleibenden Schäden Leistungen aus seiner Unfallversicherung.

Wichtig:

Die gesetzliche Unfallversicherung kommt nicht für Unfällen im privaten Bereich auf. Hier benötigen Sie eine private Unfallversicherung.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kommt zum Tragen, wenn die Verletzungen so dramatisch sind, dass ein Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

4. Hausrat und Wohngebäude für Sachschäden

Schützen Sie auch Ihr Eigentum vor Feuerwerksschäden. Sind Fassade oder Dach betroffen, springt die Wohngebäudeversicherung ein. Auch ein gesprengter Briefkasten gehört zur Substanz und ist damit ein Fall für die Wohngebäudeversicherung , wenn ein möglicher Fremdtäter sich nicht ermitteln lässt. Bewegliche Gegenstände sind Sache der Hausratversicherung . Kommt es zum Wohnungsbrand, zahlt die Versicherung für Fernseher, Möbel und sämtliches Inventar. Sollten Sie Feuerwerk in der Wohnung gezündet haben, zahlt die Versicherung in der Regel nicht.

5. Kfz-Versicherung: Achten Sie auf die Selbstbeteiligung

Viele fürchten in der Silvesternacht Beschädigungen am Auto, gerade wenn es am Straßenrand geparkt ist. Die Teilkasko übernimmt Schäden, die durch Brände und Explosionen entstanden sind. Die Vollkaskoversicherung geht noch weiter und bietet Deckung auch bei Dellen und Kratzern, die herabfallende Raketen verursachen. Schutz besteht auch bei mutwilligen Schäden durch Randale.

Die Höhe der Selbstbeteiligung spielt hier eine zentrale Rolle, weil oft kleinere Reparaturen und Ausbesserungen fällig sind. Mitunter bleibt hier der komplette Schaden an Ihnen hängen. Versicherungsexperten raten dennoch zur polizeilichen Schadenaufnahme. Diese erleichtert eine spätere Regulierung, gerade auch wenn die Werkstattrechnung unerwartet hoch ausfällt.

Tipp:

Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen, können Sie auch jetzt unter Umständen noch das Sonderkündigungsrecht nutzen. Die Policen Direkt-Versicherungsexperten helfen hier gerne weiter.

Trotz sachgerechter Handhabung lässt sich nicht ausschließen, dass Feuerwerkskörper von der Flugbahn abweichen und so schwere Schäden verursachen. Entsprechend versichert müssen Sie zumindest die finanziellen Konsequenzen von solchen Unfällen nicht fürchten.

Behalten Sie Ihre Versicherungen bequem im Blick mit dem digitalen Versicherungsmanager von Policen Direkt.

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