Hoverboard: Welche Versicherung zahlt für Schäden?

Hoverboard: Welche Versicherung zahlt für Schäden?

Hoverboards liegen voll im Trend bei Groß und bei Klein. Doch Fälle spontaner Selbstentzündung zeigen auch die Gefahren. Manche Eltern schicken Ihre Kinder mit dem Gefährt sogar zur Schule. Das kann im Zweifel teuer werden. Denn die Nutzung des Boards ist im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt. Wo Sie ein Hoverboard überhaupt nutzen dürfen und welche Versicherung im Schadensfall zahlt, erfahren Sie im Policen Direkt-Check.

Die zweirädrigen Hoverboards haben nicht viel mit dem schwebenden Vehikel aus dem Kinoklassiker „Zurück in die Zukunft II“ gemein, sind aber dennoch für viele der Inbegriff von Coolness. Vor dem Kauf eines solchen E-Wheels sollten Sie Folgendes beachten.

1. Hoverboards gehören nicht auf die Straße

Im öffentlichen Straßenverkehr haben Hoverboards nichts zu suchen. Sie erfüllen die Zulassungsvorschriften schlicht und ergreifend nicht und deshalb findet sich auch keine Versicherung für den Betrieb. Die selbststabilisierenden zweirädrigen Fahrzeuge fahren nämlich deutlich schneller als Schrittgeschwindigkeit, gelten damit als Kraftfahrzeug und müssten entsprechen pflichtversichert werden.

Außerdem wird eine Fahrerlaubnis benötigt, um ein Hoverboard im Straßenverkehr fahren zu dürfen. Doch auch das ist schwierig, da es keine Fahrzeugklasse gibt, in die E-Boards eingeordnet werden können.

Wer vom Hof runter fährt, verlässt also in jedem Fall den grünen Bereich: Für derart „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ hält die Verkehrspolizei Bußgelder und Punkte in Flensburg bereit.

Achtung:

Schäden, die Sie mit dem E-Board auf der Straße verursachen sind daher nicht von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt.

Die Bundesregierung arbeitet gerade an einem Gesetzesentwurf über die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr. Möglicherweise kommt bereits Anfang 2019 eine Neuregelung. Solange sollten Sie mit Ihrem Hoverboard aber nur auf privaten Grundstücken fahren. Eine private Unfallversicherung bietet hier guten Schutz bei Verletzungen.

2. Wie sich Hoverboards von Segways unterscheiden

Auch wenn ein Hoverboard aussieht wie ein Segway ohne Lenkstange, unterscheiden sich die beiden Fun-Boards gravierend. Das beginnt bereits beim Preis. Hoverboards kosten nur wenige hundert Euro, während ein Segway im Schnitt 8.000 Euro kostet.

Segways mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm tragen zudem ein Versicherungskennzeichen. Diesen Nachweis einer Haftpflichtversicherung braucht es für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Die Versicherung gibt es ab knapp 25 Euro im Jahr. Segways zählen zu den elektrischen Mobilitätshilfen und können eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen.

Wer

  • mindestens 15 Jahre alt ist und

  • eine Berechtigung zum Führen eines Mofas hat,

darf mit dem Segway auf die Straße. Inner- und außerorts dürfen Sie mit Ihrem Segway nur auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegegefurten und Radwegen fahren.

Nur wenn nichts dergleichen vorhanden ist, dürfen Sie auch auf die Fahrbahn ausweichen.
Eine Segwayversicherung bietet zusätzlichen Schutz. Komplettschutz mit Teilkasko gibt es mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro schon ab 80 Euro Jahresbeitrag.

3. Wie Sie Schäden am Hoverboard vermeiden

Überhitzte Akkus von Hoverboards haben schon ganze Wohnungen in Brand gesetzt. E-Boards sollten Sie nur dort aufzuladen, wo sich keine brennbaren Gegenstände befinden. Nach einem Wohnungsbrand in Köln warnt die Feuerwehr vor den Gefahren eines Akkubrandes. Ein handelsüblicher Feuerlöscher ist bei einem solchen Feuer völlig unbrauchbar. Folgende Sicherheitstipps sollten Sie beachten:

  • Lagern Sie keine leicht entzündlichen Materialien in der Nähe.

  • Beachten Sie die vom Hersteller angegebenen Ladezeiten.

  • Laden Sie nicht über Nacht oder wenn Sie außer Haus sind.

  • Laden Sie nur mit dem zugehörigen Ladegerät.

  • Benutzen Sie bei einem Brand nicht den Feuerlöscher, sondern verlassen Sie den Raum und rufen Sie die Feuerwehr.

Wenn Sie also zu denjenigen gehören, die Ihre Weihnachtseinkäufe sehr früh erledigen und auf der Wunschliste Ihrer Kinder ein Hoverboard steht, sollten Sie sich das genau überlegen. Denn mit einem Hoverboard unterm Weihnachtsbaum ist Ärger vorprogrammiert.

Gehen Sie auf Nummer Sicher und lassen Sie Ihre Kinder nicht mit dem Hoverboard in die Schule fahren. Ein Düsseldorfer Gericht hat jüngst einen Fahrer sogar zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Mit dem Skateboard oder Fahrrad sind Kids dagegen sicherer unterwegs. Sollten Sie hiermit Kratzer im Lack von parkenden Fahrzeugen verursachen, übernimmt das in der Regel auch die Privathaftpflicht-versicherung.

Wie gut hat Ihnen der Beitrag gefallen?

Bitte bewerten Sie mit 5 Sternen.

Weil Sie den Artikel nützlich fanden...

Folgen Sie uns in den sozialen Medien!

Es tut uns leid, dass dieser Beitrag für Sie nicht hilfreich war.

Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was verbessert werden kann.

Wie können wir den Artikel verbessern?

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

POLICEN DIREKT