Unfallversicherung für den Schulweg: Wann brauchen Schüler Extraschutz?

Unfallversicherung für den Schulweg: Wann brauchen Schüler Extraschutz?

Wichtige Frage zum Schulstart: Wann sind Ihre Kinder gesetzlich versichert und wann benötigen Sie eine private Unfallversicherung? Der Policen Direkt-Check zeigt, was Sie wissen müssen bevor Sie den Nachwuchs auf den Schulweg schicken. Lesen Sie auch, welche Schülerversicherung sonst vor Beginn des neuen Schuljahres wichtig ist.

1. Wann sind Schüler versichert und wann nicht?

Der gesetzliche Versicherungsschutz besteht grundsätzlich solange sich die Schüler im „organisatorischen Verantwortungsbereich“ der Schule befinden. Dazu zählen die eigentliche Lerntätigkeit während des Unterrichts, die Pausen und der Schulweg. Solange Schüler immer den kürzesten und direkten Weg nehmen, sind sie durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Allerdings gilt der Schutz auch, wenn

  • eine Alternativroute verkehrsgünstiger und sicherer ist,

  • Fahrgemeinschaften gebildet werden und

  • Schüler nachmittags in fremde Obhut gegeben werden müssen.

Wer den Nachhauseweg aus privaten Gründen unterbricht, um sich beispielsweise an der Eisdiele zu erfrischen, ist nicht mehr versichert. Müssen Schüler während der Unterrichtszeit das Schulgelände verlassen, um vergessene Hausaufgaben oder Sportsachen zu Hause zu holen, sind sie durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, solange sie den kürzesten und direkten Weg nehmen. Wer aus privaten Gründen das Schulgelände verlässt, ist nicht versichert. Absolutes No-Go daher ist der Stadtbummel mit Freunden. Wer allerdings in der Mittagspause kurz den Schulhof verlässt, um sich beim Bäcker um die Ecke etwas zum Essen zu holen, bleibt versichert, weil die Stärkung dazu dient, die Lern- und Konzentrationsfähigkeit der Schüler zu erhalten.

Achtung:

Wenn schulische Projekte außerhalb der Schule stattfinden, ist der Fall nicht ganz klar. Wenn Ihr Kind beispielsweise an einer Arbeitsgruppe bei einem anderen Schüler zu Hause teilnimmt, lassen Sie sich am besten von der Schule eine schriftliche Bestätigung geben, dass es sich um ein Projekt handelt, das „schulisch veranlasst“ wurde und zu Hause ausgeführt werden darf.

Neben dem Unterricht und der Pause umfasst der „organisatorische Verantwortungsbereich“ der Schule auch die Teilnahme an

  • Wanderungen,

  • Theaterbesuchen,

  • Ausflügen und

  • Klassenfahrten.

Allerdings gibt es bei Klassenfahrten keinen unbegrenzten Versicherungsschutz. Abgesichert sind nur Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der schulischen Veranstaltung stehen, wie

  • An- und Abreise sowie

  • alle gemeinschaftlichen Freizeitprogramme, wie Museumsbesuche und Stadtführungen.

Nicht versichert sind Tätigkeiten die zum persönlichen Lebensbereich gehören, wie

  • Essen,

  • Trinken,

  • Körperpflege und

  • Schlafen.

Eine gesetzliche Unfallversicherung schützt also nicht immer den kostbaren Nachwuchs. Eine private Unfallversicherung kann hier die Lücken schließen.

2. Wo greift die private Unfallversicherung?

60% aller Unfälle passieren in der Freizeit- ausgerechnet gerade dann, wenn der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht greift. Hier ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung greift die private bereits bei einem geringen Invaliditätsgrad. Sie hilft bei der Bewältigung der finanziellen Belastungen, die ein Unfall und eine dauerhafte Invalidität mit sich bringen. Achten Sie darauf, dass die Versicherung eine Unfallrente zahlt. Ein Ehepaar (30) mit zwei Kindern (7/10) kann sich bereits mit einer Grundsumme von 100.000 Euro pro Erwachsenen und 65.000 Euro pro Kind für 20 Euro monatlich beispielsweise bereits bei Janitos versichern. Hier erhält eine vierköpfige Familie folgende Leistungen:

  • Kosmetische OP bis 20.000 Euro

  • Bergung und Transport bis 20.000 Euro

  • Zahnersatz bis 2.500 Euro

  • Bis zu 730 Tage Krankenhaustagegeld

Leistungsfähigere Policen wie der Balance-Tarif der InterRisk kosten 32 Euro pro Monat und zahlen

  • bis zu 30.000 Euro für OP-Kosten,

  • die Kosten für Bergung und Transport bis 30.000 Euro,

  • Zahnersatz bis 30.000 Euro und

  • Krankenhaustagegeld von 10 Euro täglich für maximal 730 Tage.

Wer sich gerne umfassend absichern möchte, für den könnte der Gold-Tarif der Basler-Versicherung für 40 Euro pro Monat der richtige sein. Die Höchstsumme für

  • Zahnersatz,

  • OP- und

  • Bergungskosten

liegt hier bei 50.000 Euro. Der Premiumtarif leistet nicht nur für die lieben Kleinen, sondern auch für die Erwachsenen eine Unfallrente von 500 Euro sowie 10 Euro pro Tag Krankenhaustagegeld für bis zu 2.000 Tage und ein Genesungsgeld für maximal 1.000 Tage. Darüber hinaus sind hier auch Schmerzensgeld für Knochenbrüche inkludiert. Ausführliche Informationen zu Unfallversicherung und individuelle Berechnungen finden Sie hier.

Tipp:

Wenn Sie eine Rente beziehen wollten, die nicht nur in Folge eines Unfalls ausgezahlt wird, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu empfehlen. Eine private Unfallversicherung zahlt nur bei dauerhaften Schäden und bei Unfallfolgen.

Doch oft sind Krankheiten die Ursache für körperliche Beeinträchtigungen.

Achtung:

Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung können Sie im Ernstfall Ihre finanziellen Schäden kompensieren unabhängig davon, ob Ihr Kind ein Unfall hatte oder eine ernste Krankheit. Darüber lohnt sich der Vergleich mit einer Schulunfähigkeitsversicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung) und einer privaten Unfallversicherung.

Schülerversicherungen im Überblick

Beachten Sie die Policen Direkt-Übersicht zu verschiedenen Schülerversicherungen. Im Vergleich sind die Schulunfähigkeitsversicherung, die Kinderinvaliditätsversicherung und die Unfallversicherung.

Bild_schülerversicherung übersicht magazin

Eine private Unfallversicherung für die gesamte Familie kann sich im Ernstfall auszahlen. Doch nicht nur der Unfallschutz ist für Schüler wichtig. Weitere Versicherungen für Schüler sind ebenfalls wichtig. Denken Sie auch daran, Ihre private Haftpflichtversicherung auf den neusten Stand zu bringen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Schulkinder mitversichert sind, empfehlen wir Ihnen den Policen Direkt Experten-Check.

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4 Kommentare zu “Unfallversicherung für den Schulweg: Wann brauchen Schüler Extraschutz?

    1. Studenten haben andere Prioritäten. Krankenversicherung ist obligatorisch, Haftpflicht unbedingt notwendig. Auslandkrankenversicherung bei Auslandssemester in jedem Fall sinnvoll. Oft sind Studenten über die Eltern mitversichert. Hier sollten Sie aber die bestehenden Verträge checken. Unsere Experten übernehmen das gerne für Sie https://www.policendirekt.de/mein-experten-check/

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