Widerruf Lebensversicherung: Ihr Aufwand muss sich lohnen

von Henning Kühl | | Infos, News
Widerruf Lebensversicherung: Ihr Aufwand muss sich lohnen

Viele Kunden, die eine Renten- oder Lebensversicherung haben, treibt die Frage um, ob die Police das investierte Geld heute noch wert ist? Denn die Zinsen sind niedrig und die Auszahlungserwartungen damit geringer als vorgerechnet. Gleichzeitig preisen aktuell immer mehr Finanzseiten den Widerruf von Lebensversicherungs-Policen als universelle Lösung an – vorausgesetzt, der Versicherte kann nachweisen, dass er die Police zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen hat und nicht korrekt über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt wurde. Der Bundesgerichthofe hat dies in mehreren Entscheidungen festgelegt (IV ZR 76/11, IV ZR 384/14, IV ZR 448/14). Doch diese Beweisführung ist aufwendig und kostenintensiv. Zudem sind viele Versicherer bereit, entsprechende Verfahren juristisch über mehrere Instanzen anzufechten, der Aufwand muss sich also lohnen.

Lassen Sie Ihre Police vom Fachmann prüfen, um herauszufinden, ob sie für den Widerruf geeignet ist:

  • Bund der Versicherten:

    Service ist für Mitglieder kostenlos.

  • Verbraucherzentrale:

    Service kostet ca. 90 Euro.

  • Vertragsanwälte:

    Service kostet in der Regel zwischen 130 und 240 Euro/Stunde*.

*Quelle: Soldan Vergütungsbarometer 2008

Fakt ist: Die finanziellen Risiken eines Widerrufs werden oftmals unterschätzt. Bei vielen Versicherten entsteht leicht der Eindruck, sie bekämen das gesamte Geld, das sie eingezahlt haben zurück – samt Zinsen! Bei einem Widerruf hat der Versicherungsschutz jedoch bereits eine gewisse Zeit bestanden. Daher wird dieser Bestand bei einem erfolgreichen Widerruf vom Versicherer verrechnet – mit entsprechenden finanziellen Einbußen für den Versicherten. Auch der eigentliche Widerrufprozess lässt den erwarteten Gewinn ganz schnell dahinschmelzen. Die drei Haupt-Kostenpunkte sind unter anderem:

  • Die Prüfung des Widerrufanspruchs 

    durch einen Aktuar, die in der Regel nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird.

  • Die Verfahrenskosten

    für die anschließende juristische Auseinandersetzung.

  • Die Steuernachzahlungen

    für sogenannte Sonderausgaben in der Steuererklärung, die möglicherweise geltend gemacht wurden sowie für Zinsen, die das Versicherungsunternehmen bei erfolgreichem Widerspruch an den Versicherten bezahlen muss.

Darüber hinaus sind unseriöse Berater eine gefährliche Kostenfalle. Ein Indiz für einen unseriösen Berater ist oftmals der Rat, die Erlöse aus dem Widerruf direkt in andere Finanzprodukte – hauptsächlich Graumarkt – zu investieren, die von diesen Beratern ebenfalls angeboten werden. Grundsätzlich gilt: Ein Widerruf kann zwar durchaus das Mittel der ersten Wahl sein. Allerdings nur, wenn beim Versicherten Zeit keine Rolle spielt und kein akuter Geldengpass besteht. Versicherte, die jedoch auf das Geld aus ihrer Police dringend angewiesen sind, sollten statt eines Widerrufs eher alternative Optionen wie etwa den Verkauf ihrer Police in Betracht ziehen.

Über den Autor: Henning Kühl, Aktuar (DAV), arbeitet seit mehr als 10 Jahren als Versicherungsmathematiker bei Policen Direkt. Zu seinen beruflichen Interessen zählen Kapitallebens- und Rentenversicherungen, Lebensversicherungszweitmarkt, Transparenz und Standmitteilungen

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