Lebensversicherung kündigen
Vorteile und Nachteile einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung
Wichtigste Vorteile
- Sofortige Liquidität.
- Möglichkeit der Wiederanlage mit höherer Rendite.
- Unkompliziertes Kündigungsverfahren.
Wichtigste Nachteile
- Abzug von Stornogebühren.
- Verlust des vollen Versicherungsschutzes.
- Verzicht auf hohe Garantiezinsen und Schlusszahlungen.
Kann man Lebensversicherungen vorzeitig kündigen?

Ja, die Lebensversicherung ist mit gewissen Kündigungsfristen jederzeit kündbar. Die Kündigungsfristen richten sich in der Regel nach der Fälligkeit der Beitragszahlung, die monatlich, quartärlich, halbjährlich oder jährlich vereinbart werden kann. Über die Fristigkeit der Beitragszahlung gibt Ihnen z.B. ihr Versicherungsschein Auskunft oder Sie schauen in Ihren Kontoauszügen nach. Grundsätzlich ist die Kündigung einer Lebensversicherung mit Nachteilen verbunden, da es sich bei der Lebensversicherung um ein langfristiges Finanzprodukt mit Mindestlaufzeiten von 12 Jahren und mehr handelt. Und auch sehr viel längere Laufzeiten von 30 Jahren und mehr sind nicht unüblich. Daher erreicht die Lebensversicherung plangemäß Ihre Idealrendite mit Erreichen des entsprechenden Ablaufdatums. Steigt man vorher aus, muss man zum Schutze der Rendite der übrigen (vertragstreuen) Versicherten auf einen Teil seiner Rendite verzichten, was im Volksmund auch pauschal als „Stornogebühren“ bezeichnet wird.

Aufgrund dieser bei Kündigung anfallenden Stornokosten gilt die Lebensversicherung bei Verbraucherschützern gemeinhin daher als unflexibel und teuer. Zwar kann man seinen Vertrag jederzeit kündigen und sich von seiner Versicherungsgesellschaft den Rückkaufswert auszahlen lassen, aber damit nimmt man auch Stornokosten in Kauf, verzichtet somit auf in Aussicht gestellte Überschusszahlungen bei Ablauf und verliert nicht zuletzt auch den Versicherungsschutz, nicht selten auch den von Versicherungen, die zusammen mit der Lebensversicherung abgeschlossen wurden, wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) oder die Unfallzusatzversicherung (UZV). Trotzdem werden jährlich Rückkaufswerte im Gesamtvolumen von 14 Milliarden Euro ausgezahlt. Dabei gilt: Je länger die Vertragslaufzeit, desto höher die Stornowahrscheinlichkeit (Siehe Abb. 1). Die Verträge aller Laufzeiten zusammengerechnet, wird im Schnitt jede zweite Police vor Ablauf gekündigt. Die Kündigung einer Lebensversicherung sollte also gut überlegt sein. Und man sollte alle anderen Alternativen vorher für sich ausschließen können.
Wie kündige ich meine Lebensversicherung?
Für die Kündigung reicht eine schriftliche Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft. Wichtig ist die Beurkundung durch eigene Unterschrift. Wer sicher gehen will, verwendet dafür ein Einschreiben mit Rückantwortschein.
Jetzt Angebot einholenWarum werden Lebensversicherungen gekündigt?
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses legt sich der Versicherte auf einen langen Zeitraum fest, ohne zu wissen, wie sich seine persönlichen und finanziellen Verhältnisse entwickeln werden. Vieles kann sich im Verlauf des Lebens ändern: Selbständigkeit, Arbeitslosigkeit, Hochzeit, Scheidung, Reisen, Immobilienerwerb, Kinder oder Krankheit sind die häufigsten Gründe, die Versicherte dazu bewegen können, ihre Lebensversicherung zu kündigen, um sich damit zusätzliche Liquidität zu sichern. Jedes Jahr werden rund 3% der bestehenden Lebensversicherungen gekündigt. Einer 2013 von der Steinbeis University Berlin in Zusammenarbeit mit Policen Direkt durchgeführten Umfrage zufolge steht die Schuldentilgung an erster Stelle der Gründe, seine Lebensversicherung zu kündigen. Hier das Ergebnis der Umfrage:
Mehrfachnennungen waren möglich.
In welchen Fällen ist die Kündigung einer Lebensversicherung sinnvoll?
Die Frage, ob eine Kündigung der Lebensversicherung sinnvoll ist oder nicht, kann man pauschal nicht beantworten, da sie erstens mit der finanziellen und persönlichen Situation des Versicherungsnehmers zusammenhängt und zweitens auch von Fragen abhängt, die mit der Police zu tun haben, z.B. Laufzeit, Höhe des Todesfallschutzes und eventuell mit der Police zusammen abgeschlossener Zusatzversicherungen. Anhand dieser Übersicht können Sie sehen, ob eine Kündigung in Ihrem Fall sinnvoll sein könnte oder nicht. Bei Fragen dazu können Sie auch Ihren Versicherungsmakler oder Berater ihrer Bank oder Sparkasse hinzuziehen.
Verbraucherschützer warnen vor Kündigung der Lebensversicherung
Die naheliegende Lösung – die Kündigung – ist oft auch die schlechteste Option. Verbraucherschützer, wie zum Beispiel die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnen daher auf ihren Webseiten vor der vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherungspolice. Wer seine Lebensversicherung zur Finanzierung einsetzen möchte, z.B. für den Kauf von Immobilien, sollte sich genau überlegen, ob er sie kündigt – oder doch lieber verkaufen sollte. Welche Möglichkeiten gibt es also eigentlich, die Lebensversicherung zu verwerten? Hier alle Alternativen in der Übersicht:
Nach Erhebungen der Finanzberatung Max Herbst (FMH) sollte man ein Policendarlehen jedoch nicht bei der Versicherungsgesellschaft beantragen, bei der man die Police abgeschlossen hat. Deren Zinssätze sind in der Regel zu hoch, da viele Versicherer an diesem Geschäft nicht interessiert sind. Stattdessen sollte man ein Policendarlehen bei darauf spezialisierten Banken in Anspruch nehmen. Auch der Zweitmarkt für Lebensversicherungen kooperiert mit diesen Banken. Eine Beleihung ist auf dem Zweitmarkt aktuell schon ab 3,99% p.a. eff. möglich.
Nach Erhebungen der Finanzberatung Max Herbst (FMH) sollte man ein Policendarlehen jedoch nicht bei der Versicherungsgesellschaft beantragen, bei der man die Police abgeschlossen hat. Deren Zinssätze sind in der Regel zu hoch, da viele Versicherer an diesem Geschäft nicht interessiert sind. Stattdessen sollte man ein Policendarlehen bei darauf spezialisierten Banken in Anspruch nehmen. Auch der Zweitmarkt für Lebensversicherungen kooperiert mit diesen Banken. Eine Beleihung ist auf dem Zweitmarkt aktuell schon ab 3,99% p.a. eff. möglich.
In der Sendung “Servicezeit” zeigte das WDR zwei Beispiele aus der Praxis von Versicherten, die ihre Lebensversicherung gekündigt haben.
Steuervorteile: Wie unterscheidet das Finanzamt Kündigung der Lebensversicherung und Verkauf?

Grundsätzlich unterliegt der Verkauf der Lebensversicherung der Besteuerung durch die Kapitalertragssteuer (KESt). Allerdings bleiben Erträge von Altpolicen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, auch bei Verkauf steuerfrei, wenn sie die Voraussetzungen für eine Kapitalertragssteuerfreiheit, z.B. 12 Jahre Laufzeit oder länger und mindestens 5 Jahre Beitragszahldauer, erfüllen. Im Kündigungsfall werden hingegen auch steuerfreie Policen steuerschädlich.
Anders verhält es sich bei fondsgebundenen Lebensversicherungen. Diese werden nicht wie Kapitalpolicen mit Mehrerlös über Rückkaufswert angekauft, um sie bis zur Endfälligkeit weiterzuführen, sondern sie werden in der Regel zu Kaufpreisen von rund 97% des Rückkaufswertes erworben. Dies kann aus steuerlichen Gründen sinnvoller sein, als die Police gleich zu kündigen. Denn Verkauf und Kündigung werden unterschiedlich besteuert. Im Kündigungsfall unterliegen sämtliche Zinseinnahmen aus dem Sparanteil der Steuerpflicht. Bei Verkauf wird jedoch nur die Differenz aus dem erhaltenen Kaufpreis und der Summe der eingezahlten Prämien besteuert (Siehe Abbildung 2). Zusätzlich können eventuelle Verluste, d.h. wenn der erhaltene Kaufpreis unter den bisher eingezahlten Beiträgen liegt, ggfs. mit Kapitalerträgen verrechnet werden.
Jetzt Angebot einholenBleibt bei einem Verkauf der Police der Versicherungsschutz erhalten?
Im Prinzip ja. Allerdings sollte man genau beachten, an wen man seine Police verkauft, denn es gibt eine ganze Reihe von schwarzen Schafen unter den Ankäufern. Bei einem im Jahr 2012 durchgeführten Test des Zweitmarktes für Lebensversicherungen wies Stiftung Warentest darauf hin, dass nur Unternehmen, die sich im Zweitmarktverband BVZL zusammengeschlossen haben, Lebensversicherungen zu dem Zweck ankaufen, um diese bis zur Endfälligkeit fortzuführen. Nur dadurch bleibt ein Rest-Versicherungsschutz erhalten. Der Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) e.V. hat dazu einheitliche Qualitätskriterien für den Ankauf von Lebensversicherungen veröffentlicht, zu deren Einhaltung sich die Mitglieder verpflichtet haben. Tritt der Versicherungsfall nach Verkauf der Police ein, wird die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt, abzüglich des bereits gezahlten Kaufpreises, durch den Ankäufer gezahlter Prämien und Zinskosten. Darüber hinaus gibt es Ankäufer, die Policen gegen hohe Gebühren ankaufen bzw. unter Rückkaufswert auszahlen oder gar nur Teilsummen auszahlen und die Zahlung des Restbetrages in Zukunft versprechen. Von diesen Modellen raten die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Stiftung Warentest und andere Verbraucherschützer ab.
Überblick: Darauf sollte man beim Verkauf seiner Lebensversicherung achten:
- Auszahlung des Kaufpreises in einer Summe
- Kaufpreis über dem Auszahlungsbetrag der Versicherung
- Unternehmen ist Mitglied im BVZL
- Kaufangebote bzw. Bewertungen sind kostenlos und unverbindlich
Wie kann ich meine Lebensversicherung kündigen?
Der schnellste und unbürokratischste Weg ist die schriftliche Kündigung direkt bei der Versicherungsgesellschaft. Am besten, man verwendet dazu ein Einschreiben mit Rückantwortschein bei der Post, damit man die Kündigung selbst dokumentieren kann. Es ist dabei keine Angabe von Gründen notwendig. Bitte beachten Sie, dass je nach Vertrag verschiedene Kündigungszeitpunkte vorgesehen sind. Grundsätzlich ist der erste Geltungstag der Police der Hauptfälligkeitszeitpunkt, zu dem grundsätzlich auch gekündigt werden kann. Die meisten Versicherungsgesellschaften akzeptieren aber auch monatliche Kündigungsfristen, und zwar dann, wenn eine monatliche Prämienzahlung vereinbart wurde. Sind Sie sich hinsichtlich Ihres Kündigungstermins nicht sicher, empfiehlt es sich, den Passus „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ in das Schreiben mit aufzunehmen.
So könnte ein Kündigungsschreiben an den Versicherer aussehen:
Muster-Schreiben Kündigung der Lebensversicherung:
Absender:
Max Mustermann
Musterstr. 1
12345 Musterstadt
An:
Musterfall Versicherungs AG
Abteilung Lebensversicherung
Versicherungsstr. 1
67890 Versicherungswalde
[[Policennummer oder Versicherungsnummer]]
Kündigung meiner Lebensversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich oben genannte Lebensversicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Mit Ablauf der Versicherungsfrist erlischt die erteilte Einzugsermächtigung. Bitte erstatten Sie den Rückkaufswert an folgende Bankverbindung:
Musterbank
IBAN: DE10 0815 0815 0000 12345 00
BIC: MUSTERB0815
Kontoinhaber: Max Mustermann
Ich erbitte eine schriftliche Kündigungsbestätigung an meine o.g. Anschrift
Mit freundlichen Grüßen

Falls Sie an einem Verkauf interessiert sind, können Sie sich hier ein unverbindliches Angebot einholen:
Warum Policen Direkt?
- Marktführer im Zweitmarkt.
- Sicherer und seriöser Verkauf.
- Schnelle und einfache Abwicklung.
- Mitglied im BVZL.
Wer ist Policen Direkt?
Bevor Sie eine Lebensversicherung selbst kündigen, sollten Sie sich zu allen zur Verfügung stellenden Optionen beraten lassen, beispielswiese bei Ihrem Bank- oder Versicherungsberater oder bei den Experten des Zweitmarktes. Folgende Fragen spielen bei der Kündigung im Vorfeld eine Rolle:
- Wie hoch ist der Liquiditätsbedarf? Soll die gesamte Police liquidiert werden oder reichen Teilbeträge, um die Police aufrechtzuerhalten?
- Eventueller Verlust von steuerlichen Begünstigungen im Kündigungsfall
- Steuerliche Behandlung ist bei Kündigung und Verkauf verschieden
- Verlust des Todesfallschutzes im Kündigungsfall
- Verlust von Zusatzversicherungen, die zusammen mit der Lebensversicherung abgeschlossen worden, z.B. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) oder Unfallzusatzversicherung (UZV)
Die Zweitmarktexperten von Policen Direkt können anhand dieser Vorgaben mehrere Optionen aufzeigen, die jeweils eine bessere Alternative zur Kündigung darstellen:
Kundenwunsch | Nachteil | Lösung |
Schnelle und unkomplizierte Liquidierung der Police | Verlust Todesfallschutz, Stornokosten | Kündigung |
Mehrerlös über Rückkaufswert, Rest- Todesfallschutz | Verlust Zusatzversicherungen (BUZ, UZV) | Verkauf |
Erhalt Todesfallschutz und Erhalt von Zusatzversicherungen | Auszahlung von bis zu 90% des Rückkaufswertes | Verkauf mit Rückerwerbsoption |
Vollständiger Erhalt der Police | Weiter Belastung durch Beitragszahlungen, Zinskosten | Policendarlehen |
Ist Beitragsfreistellung eine Alternative?
Oft wird die zusätzlich noch die Beitragsfreistellung als Kündigungsalternative genannt. Dass aber die Beitragsfreistellung einer Teilkündigung der Lebensversicherung gleich kommt, die dem Versicherten viel Geld kosten kann, wissen nur wenige Verbraucher. Dabei kann sich in Extremfällen die Rendite durch reines Liegenlassen sogar negativ entwickeln. Besonders anhand einer fondsgebundenen Lebensversicherung kann dieses Problem veranschaulicht werden. Der österreichische Versicherungsmakler Herbert Tiefenthaler berichtete auf seiner Webseite von einem Fall, bei dem ein Kunde (männlich, 31 Jahre) seine Fondspolice jahrelang beitragsfrei gestellt hatte und sich auf die angegebene Fondsrendite von 3% freute. Doch er unterschätzte die laufenden Kosten. Die Wertemitteilung wies ihm eine negative Rendite für die Ablaufleistung aus. Wurde die Police noch nicht lange genug bespart, kann der Antrag auf Beitragsfreistellung sogar zur sofortigen Kündigung der Police führen, sofern der Rückkaufswert eine bestimmte Untergrenze nicht erreicht hat.
Jetzt Angebot einholenSonderfall Fondsgebundene Lebensversicherung
Oft werden auch fondsgebundene Lebensversicherungen zum Ankauf eingereicht. Doch diese können nur zu 97% des Rückkaufswertes
angekauft werden. Außerdem wird jede Fondspolice nach Ankauf gekündigt, während kapitalstockgebundene Policen
in der Regel weitergeführt werden. Trotzdem kann auch den Ankauf von Fondspolicen für den Versicherten sinnvoll
sein. Warum?
Generell werden mehr Fondspolicen gekündigt, als Kapitallebensversicherungen. Die Stornoquote
beträgt 3% bei Kapitallebensversicherungen, jedoch 8,4% bei fondsgebundenen Lebensversicherungen. Warum ist das
so? Dem könnte die weit verbreitete Annahme zugrunde liegen, dass man Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt
mit Mehrerlös über Rückkaufswert verkaufen kann, Fondspolicen hingegen nur unter Rückkaufswert. Der Nutzen für
den Verbraucher ergibt sich unter Berücksichtigung der Besteuerung. Während bei Kündigung sämtliche Zinseinnahmen
aus dem Sparanteil besteuert werden, wird bei Verkauf nur der Differenzbetrag aus Kaufpreis und Summe der eingezahlten
Prämien besteuert. Daraus kann sich ein direkter Steuervorteil ergeben. Ein weiterer Steuervorteil kann unter
Umständen hinzukommen, wenn man mit einkalkuliert, dass durch die Differenzberechnung auch Verluste entstehen
können, die wiederum mit Einnahmen aus Kapitalerträgen verrechnet werden können. Im Kündigungsfall ginge das
nicht.