Lebensversicherung 2017: Was ändert sich? Was bleibt?

von Rafael Kurz | | Angestellter, News
Lebensversicherung 2017: Was ändert sich? Was bleibt?

Die Lebensversicherung bleibt auch 2017 weitgehend alternativlos, für alle, die ein einfaches und verlässliches Instrument der Altersvorsorge suchen. Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, sollten Sie recherchieren, welches Produkt zu Ihnen passt. Denn der Garantiezins sinkt für Neuverträge, neue Steuerregeln greifen und die Angebotsseite ist in Bewegung – nicht zuletzt auch bei der Betriebsrente. Die wichtigsten Fakten zur Lebensversicherung 2017 auf einen Blick.

1. Garantiezins sinkt für neu abgeschlossene klassische Lebensversicherungen

Eine klassische Lebensversicherung darf Neukunden ab 2017 nur noch höchstens 0,9 Prozent Zinsen auf den Sparbeitrag garantieren. Dieser sogenannte Höchstrechnungszinssatz lag bis dato bei 1,25 Prozent. Im Schnitt allerdings bekommen die Kunden im kommenden Jahr ohne Schlussüberschüsse auf ihren Sparbeitrag mehr als 2,5 Prozent. 2016 gab es hier noch 2,8 Prozent. Die Verzinsung von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen liegt damit auch im kommenden Jahr deutlich über vergleichbaren Anlagen wie Festgeld oder festverzinslichen Anleihen. Der Sparbeitrag ist das, was vom Beitrag abzüglich der Kosten für Verwaltung und Vertrieb übrigbleibt und tatsächlich dem Kunden gutgeschrieben wird. Bei einem gut aufgestellten Lebensversicherer liegt der bei zirka 90 Prozent der gezahlten Prämien. Neukunden sollten also vor Vertragsunterzeichnung nicht nur die aktuellen Zinsen im Blick behalten, sondern sich über die Finanzstärke ihres Versicherers erkundigen. Dabei kann der Vermittler helfen. Einen ersten Anhaltspunkt geben auch die Ertragsquellen der Lebensversicherer. Hier können Sie auf den ersten Blick beispielsweise erkennen, ob ein Unternehmen mit den angelegten Kundengeldern am Kapitalmarkt genügend erwirtschaftet, um die Zinszahlungen leisten zu können. um die Zinsen für die Kunden bezahlen zu können. Für die aktuellen Herausforderungen sieht Felix Hufeld, Chef der Bundesfinanzaufsicht Bafin, die Lebensversicherer weitgehend „gut gerüstet“.

2. Lebensversicherer gewähren neue Einblicke

Im Mai 2017 müssen die Versicherer ihre Kapitalquoten unter Solvency II offenlegen. Die sogenannte Solvenzquote muss erstmals veröffentlicht werden. Sie gibt an, zu wieviel Prozent ein Unternehmen mögliche Risiken bewältigen kann, sprich: das Verhältnis der Eigenmittel zu den möglichen Verpflichtungen gegenüber Versicherten und anderen Leistungsempfängern – auch unter extremen Bedingungen wie noch niedrigerer Zinsen. Der Wert sollte mindestens bei 100 Prozent liegen: Die Gesellschaft kann in dem Fall mögliche Forderungen und Folgen wahrscheinlicher Risiken aktuell zu 100 Prozent bezahlen. Branchenvertreter warnen zwar davor, dass ein direkter Vergleich nicht unbedingt zielführend sei. Die Berechnungsbasis der Unternehmen sei zu verschieden. Zweifelsfrei aber bietet die ab dann quartalsweise Veröffentlichung der Solvenzquote zumindest deutliche Hinweise auf die Kapitalstärke.

3. Neue Regeln zur Abgeltungssteuer in der Lebensversicherung greifen 2017 erstmals

Wer nach 2004 eine Lebensversicherung abgeschlossen hat oder eine Zweitmarktpolice als Geldanlage erworben hat, muss die Gewinne, die er mit seinen Beiträgen erzielt hat, versteuern. Abgeltungssteuer müssen auch alle bezahlen, die sich ihre Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung auf einen Schlag auszahlen lassen. Wer den Vertrag aber mindestens 12 Jahre gehalten hat oder wer bei Auszahlung über 60 Jahre alt ist, muss bei einer sogenannten Einmalauszahlung lediglich die Hälfte der Gewinne versteuern. Die erste Bedingung ist zum 01.01.2017 erstmals erfüllt, so dass die Gesetzesänderung hier jetzt greift. Wer jetzt eine derartige Police ausgezahlt bekommt, macht sich unter Umständen über die Wiederanlage des Kapitals Gedanken. Wer weiter auf Sicherheit setzt, kann mit recycelten Lebensversicherungen hier zwischen drei und mehr als zehn Jahre von hohen Garantien der Lebensversicherer aus der Vergangenheit profitieren. Das sogenannte Halbeinkünfteverfahren gilt für Rentenzahlungen aber nicht. Die werden nach wie vor mit dem Ertragsanteil versteuert, der abhängig davon ist, wie alt der Versicherte ist. Haben Sie beispielsweise vor, die Rentenzahlung mit 60 Jahren zu starten, beträgt der Ertragsanteil 22 Prozent. Je älter Sie bei Rentenbeginn sind, desto geringer wird der Anteil, den Sie von Ihrer privaten Rente versteuern müssen.

4. Die Versicherungsunternehmen verkaufen künftig andere Produkte

Sämtliche Experten sind sich einig: Lebensversicherer bieten künftig kaum mehr klassische Verträge an. Einige haben sich schon komplett von klassischen Garantien verabschiedet. Rein investmentorientierte Angebote verzichten auf das Sparen im Kollektiv mit Sicherungsvermögen. Das Risiko liegt hier nicht mehr ausschließlich beim Versicherer. Bei hybriden Produktvarianten der Lebensversicherung sind Zinsrisiken zumindest teilweise, bei fondsgebundenen Lebensversicherungen zu 100 Prozent Sache des Kunden. Egal ob risiko- oder sicherheitsorientiert: Die neue Vielfalt verspricht für fast jeden Vorsorgetypen das richtige Angebot. Allerdings kommen Altersvorsorgesparer nicht umhin, sich bei der Auswahl genau mit den Details der zahlreichen Produkte zu beschäftigen. Diese Lebensversicherungen neuer Machart nehmen 2017 zu und sind entsprechend schwer zu vergleichen. Wenn Sie sich im Tarifdschungel zurechtfinden wollen, brauchen Sie dafür Zeit und Geduld. Mit Standards zur besseren Vergleichbarkeit, wie bei Riester und Co. ab 2017 Pflicht, können Sie nämlich für die Lebensversicherung vorerst nicht rechnen.

5. Vorzeitige Kündigung und Widerruf der Lebensversicherung in der Regel keine Alternative

Lassen Sie sich als Besitzer einer Lebensversicherung nicht aus der Ruhe bringen. Ihre Beiträge gehen in ein seriöses Produkt, das ordentlich Zinsen abwirft und den Vergleich mit Anlageprodukten wie Festgeld  nicht scheuen muss. Lassen Sie sich nicht vorschnell hinreißen von Angeboten, die Sie zur vorzeitigen Kündigung ihres Vertrages drängen wollen. Auch Versprechen, mit einem Widerruf des Vertrages das Vierfache des aktuellen Rückkaufswertes zu erzielen, sind mit größter Vorsicht zu genießen. Es gibt dennoch plausible Gründe, seinen Vertrag vorzeitig zu beenden. Etwa wenn Sie Liquidität für die Ablösung von Krediten oder größere Anschaffungen benötigen. Der Verkauf einer Lebensversicherung ermöglicht in der Regel einen direkten Mehrerlös von drei bis fünf Prozent zur Kündigung – bei Erhalt eines Rest-Todesfallschutzes. Der Aufwand, eine Police zu verkaufen ist der gleiche wie bei einer Kündigung. Auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen können Sie sich einen unverbindlichen ersten Eindruck verschaffen, was Ihr Vertrag tatsächlich wert ist.

6. Höhere Förderung für die Betriebsrente und die Zielrente

Künftig kann Ihr Arbeitgeber einen größeren Teil Ihres Gehaltes steuerfrei und abgabefrei in Ihre betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Der Höchstbetrag steigt von 2.976 auf 3.048 Euro im Jahr. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen hier noch einmal bis zu 1.800 Euro dazu. Eine weitere gesetzliche Neuregelung soll die Arbeitgeber entlasten: Künftig sollen Unternehmen nicht mehr garantieren müssen, in welcher Höhe Betriebsrenten ausgezahlt werden. Die Haftung und die Garantie des Arbeitgebers soll ersetzt werden durch eine sogenannte Zielrente: Eine angestrebte Höhe der Rentenzahlung soll fortan in tarifgebundenen Unternehmen die garantierte Höhe ersetzen.

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