Wie Sie Streit mit dem Versicherer ohne Anwalt und Gericht regeln

Wie Sie Streit mit dem Versicherer ohne Anwalt und Gericht regeln

Der Versicherungsombudsmann vermittelt bei größeren und kleineren Streitigkeiten – für Versicherungskunden kostenlos und unverbindlich. Verweigert ein Rechtschutzversicherer beispielsweise die Deckungszusage oder fällt die Kürzung des Schadensfreiheitsrabattes in der Autoversicherung nach einem Unfall in Ihren Augen zu heftig aus, kann der Ombudsmann als zuständige Schlichtungsstelle bis zu einer Streitsumme von 10.000 Euro für den Versicherer bindende Entscheidungen treffen – ganz ohne teures Gerichtsverfahren und Anwaltskosten.

Bei einem Streitwert von 10 – 100.000 Euro muss auch der Versicherer den Schlichterspruch nicht annehmen und kann gegebenenfalls gegen die Empfehlung vor Gericht gehen.

Für 2016 meldet der Versicherungsombudsmann mit knapp 15.000 zulässigen Eingaben einen neuen Rekord: Insgesamt wurden 19.579 Beschwerden eingereicht. Damit waren etwa 75 Prozent der Beschwerden zulässig.

Checkliste: Was Sie für ein Schlichtungsverfahren beim Versicherungsombudsmann brauchen:

  • 1. Anschreiben mit der kurzen Beschreibung des Streitfalles inklusive Ihrer Forderung
  • 2. Der gesammelte Schriftwechsel zum vorliegenden Fall
  • 3. Personalien des Versicherungsnehmers oder des Versicherten

Sind die Unterlagen dann vollständig, prüft der Ombudsmann zunächst, ob er den Fall zulässt. Dies geschieht in der Regel innerhalb von einer Woche. Im Schnitt dauert es knapp drei Monate bis ein Schlichterspruch vorliegt. Sind Sie mit diesem nicht einverstanden, können Sie immer noch vor Gericht gehen.

Am meisten gefragt war der Versicherungsombudsmann im vergangenen Jahr in Sachen Rechtsschutz. Ein Grund dafür waren die Nachwehen des VW-Abgasskandals. Hier hatten zahlreiche Versicherer ihren Kunden eine Deckungszusage verweigert – mit der Begründung fehlender Erfolgsaussichten vor Gericht oder damit, dass Volkswagen bereits nachgebessert habe und dementsprechend keine weitere Pflicht zur Nachbesserung bestünde.

Nach wie vor auf Platz 2 ist die Lebensversicherung. Hier entscheidet die Schlichtungsstelle über Fragen beim Widerruf oder zur Beratungspflicht eines Vermittlers. Auch damit, ob die Überschussbeteiligung für die Zukunft garantiert ist, beschäftigt sich der Ombudsmann.

Auf den Plätzen folgen Gebäude- und Hausratversicherung und die Autoversicherung.

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Der Versicherungsombudsmann ist keine einzelne Person. Es handelt sich um eine Schlichtungsstelle mit knapp 50 Mitarbeitern, die zuständig ist für alle Versicherungsfragen außer denen der Privaten Krankenversicherung PKV. Hier steht der PKV-Ombudsmann zur Verfügung. Seit 2016 gibt es auch die Allgemeine Schlichtungsstelle, an die sich Verbraucher wenden können. Diese vermittelt an den Versicherungsombudsmann und ist ihrerseits zuständig für alle Streitigkeiten, für die es keine eigene Schlichtungsstelle gibt.

Die Fakten zum Versicherungsombudsmann in Kürze:

  • Online-Beschwerde möglich

  • Per Gesetz unparteiisch

  • Entscheidungen im Schnitt nach weniger als drei Monaten

  • Erfolgsquote aus Sicht der Versicherten bei 40 Prozent

  • Erhobene Ansprüche können nicht mehr verjähren

  • Für Verbraucher sind die Entscheidungen unverbindlich. Gang vor Gericht immer noch möglich

  • Fälle mit einem Streitwert von über 100.000 Euro muss der Ombudsmann ablehnen

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